Zahlungsausfälle infolge der Coronakrise: Wie kommt man trotzdem an sein Geld?
23.03.2020- Null-Tolleranz gefährdet die Partnerschaft
- Verständnis zeigen und gemeinsam Lösungen finden
- Nächste Stufe Mahnung
- Gerichtliches Mahnverfahren bei unbestreitbaren Forderungen
- Delegieren reduziert Fehler
Sowohl die Aussagen der Bundeskanzlerin als auch die der Virologen lassen keinen Zweifel daran, dass es sich bei der aktuellen Verbreitung des Coronavirus nicht um ein kurzfristiges Phänomen handelt. Wir müssen davon ausgehen, dass unser aller Leben noch die nächsten Wochen und Monate durch die Pandemie bestimmt sein wird. Während der eine oder andere vielleicht im Augenblick wegen der zusätzlichen Freizeit und dem Zusammensein mit der Familie noch recht positiv gestimmt ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich dies ins Gegenteil verkehrt. Großunternehmen wie Volkswagen leiden unter der Krise genauso wie Kleinstunternehmer.
Je länger das Coronavirus wütet, desto länger können viele Unternehmen keinen Umsatz generieren. Die finanziellen Polster schmelzen dahin. Wenn die Kassen der Betriebe immer leerer werden, steigt bei den Arbeitnehmern automatisch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes eine logische Folge der wirtschaftlichen Abwärtsspirale. Zwar versucht die Bundesregierung diese Entwicklung durch Zuschüsse und diverse finanzielle Unterstützungen u.a. durchdie KfW abzufedern, ob dadurch langfristig jedes Unternehmen gerettet werden kann, ist fraglich.
Teil dieser Entwicklung wird sein, dass es sowohl mit Blick auf die Verbraucher wie auch die Unternehmer zu immer mehr Zahlungsausfällen kommen wird. Zahlungsunwillige Kunden gibt es zwar immer, aber infolge der Krise ist es sehr wahrscheinlich, dass auch diejenigen sich mit Zahlungen schwer tun, die bisher immer zuverlässig ihre Rechnungen beglichen haben. Wie sollte man also mit Zahlungsausfällen in der aktuellen Situation umgehen beziehungsweise richtig mahnen?
Null-Tolleranz gefährdet die Partnerschaft
Zahlungserinnerungen haben keine rechtliche Relevanz, das heißt, dass man in aller Regel eigentlich auf sie verzichten kann. Allerdings sollte man sich als Unternehmer stets vor Augen führen, dass insbesondere das Thema Zahlungen ein sehr sensibles bei den Geschäftspartnern ist. Verfolgt man bereits beim ersten Zahlungsverzug eine Null-Toleranz-Politik, ist das nicht gerade vertrauenserweckend und kein Indiz, für eine angenehme partnerschaftliche Zusammenarbeit. Ganz im Gegenteil: So ein Verhalten erweckt eher den Eindruck, als ginge es einem nur um den Profit. Daran ändert auch die aktuelle Situation nichts. Nein, sogar noch schlimmer, denn es gibt Fälle, in denen der Geschäftspartner vielleicht zahlen will, aber aufgrund eines Liquiditätsengpasses nicht dazu in der Lage ist.
Verständnis zeigen und gemeinsam Lösungen finden
Wir sitzen alle in einem Boot, also ist gegenseitiges Verständnis das oberste Gebot. Man sollte dem säumigen Partner also auf jeden Fall erst einmal eine Zahlungserinnerung zukommen lassen und darin explizit auf die Herausforderungen der Stunde aufmerksam machen. Wird die Rechnung dennoch nicht beglichen, ist es empfehlenswert, das telefonische Gespräch mit dem Schuldner zu suchen. Ist er früher immer pünktlich seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen, besteht die Möglichkeit, dass er Schwierigkeiten damit hat, die prekäre Situation anzuerkennen oder zuzugeben. In einem vertrauensvollen Gespräch lässt sich möglicherweise Licht ins Dunkel bringen und im besten Fall sogar eine gute Lösung für beide Parteien finden.
Nächste Stufe Mahnung
Unter den genannten Bedingungen lässt sich die Zusammenarbeit auch in Zukunft auf einer positiven Ebene fortsetzen. Führen die genannten Maßnahmen nicht zum Erfolg, bleibt einem nichts anderes übrig als zu mahnen. Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, haben sich im geschäftlichen Miteinander drei Mahnstufen eingebürgert. Allerdings könnte es sinnvoll sein, im Einzelfall zu prüfen, wie viele Mahnungen tatsächlich sinnvoll ist. Demonstriert jemand von Anfang an, dass er weder zahlungsbereit noch fähig ist, sollte man andere Maßnahmen ins Auge fassen, bevor man noch mehr Zeit und Geld verliert.
In einer korrekten Mahnung müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Das Wort Mahnung.
- Es muss klar erkennbar sein, auf welche Rechnung sich die Mahnung bezieht.
- Dies lässt sich durch die Angabe der Rechnungsnummer sowie des Rechnungsdatums sicherstellen.
- Dem Schuldner muss ein neues Zahlungsziel genannt werden.
- Mahnkosten sollen dazu beitragen, den Druck auf den Schuldner zu erhöhen.
- Hinweis auf die (rechtlichen) Folgen, die eingeleitet werden, wenn auch infolge der Mahnung die Rechnung nicht bezahlt wird.
Gerichtliches Mahnverfahren bei unbestreitbaren Forderungen
Zeigt die Mahnung beziehungsweise die Mahnungen immer noch keine Wirkung, besteht die Möglichkeit eines Gerichtlichen Mahnverfahrens. Ein solches Vorgehen ist unumgänglich, um zu verhindern, dass die Forderung verjährt. Hierbei soll ein Gerichtsbeschluss dafür sorgen, dass die überfällige Rechnung doch noch beglichen wird. Dies geschieht notfalls auch durch einen Vollstreckungsbescheid vom Gerichtsvollzieher. Die meisten Erfolgsaussichten sind hierbei gegeben, wenn die Forderung unbestreitbar ist. Davon spricht man, wenn zum Beispiel schriftliche Nachweise belegen, dass die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Schließlich hat ein Schuldner die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einzulegen, wenn er die erbrachte Leistung anzweifelt. Spätestens dann ist es an der Zeit, einen Zivilprozess anzustreben. Zeichnet sich schon früher die mangelnde Zahlungsbereitschaft ab, sollte man nicht erst abwarten, sondern gleich klagen.
Delegieren reduziert Fehler
Insbesondere wenn man mit derartigen Themen bisher noch keine Berührungspunkte hatte, sollte man sich dafür Unterstützung suchen. So lassen sich auf der Online-Plattform UnternehmensberaterScout Experten finden, die Unternehmen bei derartigen Problemen unterstützen. Darüber hinaus kann man aber auch Inkasso-Unternehmen mit dem komplettem Mahnwesen beauftragen oder sich bei Härtefällen direkt an einen versierten Rechtsanwalt wenden. Man sollte nicht davor zurückschrecken, sich professionelle Unterstützung zu suchen, weil sich so Fehler vermeiden lassen, die einen sonst teuer zu stehen kommen würden.