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Gründercoaching Deutschland von der KFW


Sie wollen sich selbständig machen oder haben gerade eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen und benötigen kompetenten Rat in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen? Die KfW gewährt im Rahmen des Gründercoaching Deutschland Zuschüsse für Coaching-Maßnahmen bis zu 2 Jahre nach der Gründung.

Die KfW erleichtert Existenzgründerinnen und Existenzgründer die Finanzierung von professionellen Coaching-Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit!

Im Folgenden ein Überblick zur Beratungsförderung: Erfahren Sie hier Ihre Chancen das Gründercoaching DeutschlanDas Gründercoaching Deutschland nutzen | Holger Luck / Fotolia.comd von der KFW zu erhalten.

Was ist das Förderprodukt Gründercoaching Deutschland?



Achtung: das Programm ist am 31.12.2015 ausgelaufen. Das neue Förderprogramm mit dem Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme "Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch" zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


Das Wichtigste in Kürze

  • Für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, junge Unternehmer bis zu 2 Jahre NACH der Gründung
  • Unterstützung bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen
  • für kleine und mittlere Unternehmen
  • Beraterkosten max. 800€/Tag, insgesamt 4000€ Netto
  • Zuschuss nach Bundesland (75%, 50%)
  • Antragsstellung zusammen mit Regionalpartner der KfW (z.B. IHK)
  • Unternehmensberater/ Coach muss bei der KfW- Beraterbörse zugelassen sein
Mehrmalige Nutzung erlaubt, bis zur Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von insgesamt 4.000 Euro.
Durchführung und Abrechnung: innerhalb von 6 Monaten nach Zusage der KfW

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Wer wird durch die KFW gefördert?

Mit dem Gründercoaching Deutschland werden gefördert:
  • Existenzgründer
  • Unternehmensnachfolger und Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten (Geschäftsführungsfunktion ist durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterantrag etc. nachzuweisen)
  • Junge Unternehmer, die ihr Unternehmen festigen möchten
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten
  • Bereiche : Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe aber auch für Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform
Wichtig!!!!

Ausgeschlossen von der Förderung sind:
  • große Unternehmen ab 250 Mitarbeitern
  • Unternehmensstandorte im Ausland
  • Existenzgründer, bei denen ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde oder ein Eröffnungsgrund vorliegt (Vermögen des Gründers oder Vermögen des Unternehmens)
  • Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind
  • Unternehmen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
  • Gründungen und Unternehmen aus den Bereichen: Unternehmensberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Buchprüfer
Alle zugelassenen Antragsteller haben ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland und erfüllen die KMU- Kriterien der EU! Die selbständige Tätigkeit kann in Teil- oder Vollzeit erbracht werden.

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen und Themen kommen in Betracht.

Beratung zu Finanzierung, Vertriebskonzepte, Personalmanagement, Business-Plan Erstellung, Controlling, Marketing, Qualitätsmanagement, Logistik, Organisation und Unternehmensführung etc.

Weitere Themen des Gründungscoaching werden in diesem Artikel behandelt (Link: zu Gründercoaching-Magazin). Wenn Sie eine intensive Betreuung zu diesen oder auch anderen Themen suchen, dann greifen Sie auf die Erfahrung und Kompetenz eines professionellen Coaches/ Unternehmensberater aus unserem Netzwerk zurück! Gleich hier auf UnternehmensberaterScout können Sie Ihren von der KfW zugelassenen Berater in Ihrer Region mit einem Klick finden.

Die KFW fördert auch ganz bestimmte Arten von Existenzgründern. Spezifische Beratungen für Unternehmerinnen, für Migrantinnen und Migranten werden gerne bezuschusst.

Wichtig!!!

Nicht für:

  • überwiegende Beratungsinhalte zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
  • die Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten
  • gutachterliche Stellungsnahmen
  • Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
  • Erstellung und Gestaltung von Werbematerialien (Logos, Flyer) und Internetseiten
  • Beschaffung von Software und Durchführung von EDV-Schulungen
  • Andere Coaching-Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden

Förderumfang & Konditionen

Sie erhalten einen Zuschuss zum Honorar eines Unternehmensberaters der KfW-Beraterbörse. Der Zuschuss folgt bestimmten Kriterien:
  • Nettohonorar Ihres Beraters bis zu 4.000 Euro insgesamt
  • maximal 100 Euro pro Stunde
  • höchstens 8 Stunden pro Tag
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort Ihres Unternehmens, genauer gesagt nach dem Bundesland, indem Sie tätig sind.

Wenn ihr Standort in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) liegt, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 75% des Beraterhonorars erhalten, maximal also 3000€.

In den alten Bundesländern, plus Berlin und der Region Leipzig werden50% der Beraterkosten von der KfW übernommen. Das sind maximal 2000€.

Ihre Kosten belaufen sich damit auf den Eigenanteil am Beraterhonorar, den evtl. Fahrtkosten des Beraters, sonstigen Nebenkosten in der Rechnung sowie auf die Mehrwertsteuer des gesamten Rechnungsbetrages.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Sie können das Gründercoaching Deutschland in der Regel mit anderen Förderprodukten kombinieren, zum Beispiel mit dem ERP-Gründerkredit ? StartGeld (067).

Achten Sie aber darauf, eine andere Maßnahme anzugeben! Sie dürfen nämlich für die gleiche Maßnahme keine weitere Förderung von der KfW (aus ESF-Mitteln) beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen deutlich unterscheiden!

Beantragung des Gründercoachings:

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten? Wie kann Ihnen der Unternehmensberater helfen?

Das Gründercoaching Deutschland wird von der KfW Mittelstandsbank (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über regionale Anlaufstellen angeboten. Die Förderung setzt immer eine Coachingempfehlung eines Regionalpartners und eine Zuschusszusage der KfW voraus.

Wer sind die Regionalpartner der KfW und was für eine Rolle spielen sie?

Regionalpartner sind in vielen Bundesländern die jeweilige Industrie und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Förderbanken der Länder und die RKW-Kompetenzzentren. Hier müssen Sie ein persönliches Vorabgespräch führen und Ihren gewünschten Unternehmensberater angeben. Ihr KfW Berater muss in der KfW-Berater-Börse gelistet sein und für das Programm zugelassen sein. Der Regionalpartner leitet prüft die Förderungsvoraussetzungen und leitet Ihren Antrag für das Gründercoaching Deutschland zusammen mit der Stellungnahme Ihres Beraters an die KfW-Mittelstandsbank weiter. Nach Abschluss der Beratung reichen Sie die Gesamtrechnung, den Coaching-Bericht und den Nachweis der Zahlung wieder beim Regionalpartner ein.

Aufgaben des Unternehmensberaters als Gründungscoach

  • Vermittlung der Anlaufstellen für Regionalpartner
  • Stellungnahme für KfW erarbeiten (Maßnahme für Antrag erläutern)
  • Antrag auf Förderung mit Ihnen durchgehen
  • Nach Beendigung, Erstellung des Coachingberichts über Inhalte und Ergebnisse der Beratung
Wählen Sie jetzt den persönlichen Berater aus, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Auf UnternehmensberaterScout!

Angaben: Stand 09.2015

Foto: (c) Holger Luck / Fotolia.com

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