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Teil 1: Die Gewerbeanmeldung die Grundlage für ein Unternehmen


Die Würfel sind gefallen: Ab sofort will man mit der eigenen Arbeit nicht mehr in erster Linie die Taschen des Arbeitgebers füllen, sondern auf eigene Rechnung arbeiten. Die Entscheidung selbst ist was den Aufwand betrifft fast noch die geringste Hürde, denn jetzt geht es erst so richtig los.

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Gewerbeanmeldung | Foto: (c) StartupStockPhotos/pixabay.com

Neben der Ausarbeitung des Businessplanes wollen unter anderem Finanzierungsmöglichkeiten ausgelotet und Zielgruppen analysiert werden. Bevor es aber mit den Arbeiten für die junge Unternehmung losgeht, sollte man sich um eine Gewerbeanmeldung kümmern. Die ist immer dann erforderlich, wenn man sich mit einer Tätigkeit selbstständig macht, die auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist.

Aber was genau hat es eigentlich mit einem Gewerbe auf sich beziehungsweise was ist darunter zu verstehen? Jedem Gewerbe dient ein wirtschaftlicher Zweck als Grundlage. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Eine gewerbliche Tätigkeit ist immer auf Selbstständigkeit ausgerichtet abhängige Beschäftigungsverhältnisse bleiben davon unberührt. Alle Unternehmungen, die im Sinne der Geschäftstätigkeit ergriffen werden, dienen der Gewinnmaximierung. Dabei spielt auch die langfristige Ausrichtung eine Rolle. Es lässt sich zwar nicht vorhersagen, wie lange ein Business (erfolgreich) betrieben werden kann, der Grundgedanke sollte aber Zukunftspotenzial beinhalten.

Wer benötigt den Gewerbeschein (nicht)?

Zudem gibt es ebenso Berufsgruppen, für deren Existenzgründung kein Gewerbeschein, wie die Bestätigung der Gewerbeanmeldung umgangssprachlich auch genannt wird, nötig ist. Es handelt sich dabei um die Freien Berufe. Zu ihnen zählen:

  • Künstlerische und lehrende Berufe
  • Ärzte, Notare, Anwälte und Architekten
  • Förster oder Landwirte

Die Abgrenzung zwischen gewerbesteuerpflichtigen und freien Berufen ist für Laien nicht immer auf Anhieb ersichtlich. Wenn man unsicher ist, sollte man vorher einen Blick in das Einkommenssteuergesetz Paragraph 18 werfen oder aber im Zweifelsfall einen Steuerberater fragen, der genau weiß, wann man zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet ist. Besonderheiten gibt es hinsichtlich des Gewerbes im verarbeitenden oder produzierenden Gewerbe. Hierbei handelt es sich um Aktivitäten im handwerklichen oder industriellen Bereich.

Wer ist zur Gewerbeanmeldung verpflichtet?

Die Frage nach dem wer das Gewerbe anmelden muss, liegt bei einem Einzelunternehmen auf der Hand. In diesem Fall ist es der Selbstständige, der die Bestätigung des Amtes benötigt. Bei anderen Rechtsformen muss man schon etwas genauer hinschauen, damit auch ja die richtigen Personen die Anmeldung vornehmen. Bei einer Personengesellschaft sind alle haftenden und vertretungsberechtigten Gesellschafter zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Alle Gesellschafter unterliegen bei BGB-Gesellschaften (GBR) und offenen Handelsgesellschaften (OHG) der Meldepflicht. Bei Kommanditgesellschaften sämtliche Komplementäre, die Geschäftsführer übernehmen stellvertretend für die GmbH die Anzeige. Im Fall einer AG ist der Vorstand gefragt. Sind Einzelunternehmer oder Gesellschaften im Handelsregister eingetragen, ist bei der Erstanmeldung der entsprechende Auszug aus dem Handelsregister zu erbringen.

Die Pflichten Gewerbetreibender

Die Frage nach der Gewerbeanmeldung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Immerhin sind damit bestimmte Regeln und Pflichten verbunden, deren Nichteinhaltung ein Bußgeld oder aber beachtliche steuerliche Nachzahlungen nach sich ziehen kann. Die rechtliche Grundlage für sämtliche Belange und Fragen lassen sich der Gewerbeordnung (GewO) entnehmen. Wer ein Gewerbe angemeldet hat, ist sofern sich keine Kleinunternehmerregelung auf ihn anwenden lässt, zur Zahlung von Umsatz- und Gewerbesteuer verpflichtet. Dabei variiert die Höhe der Gewerbesteuer in Deutschland von Kommune zu Kommune beziehungsweise von Stadt zu Stadt. Des weiteren gehen mit der Gewerbeanmeldung Vorgaben hinsichtlich der Buchhaltung einher. Während bei Freiberuflern eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt, ist für Gewerbetreibende dieser Bereich deutlich komplexer und herausfordernder. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass für Freiberufler das Finanzamt direkter Ansprechpartner ist, Gewerbetreibende sich aber zuerst einmal an das zuständige Gewerbe- oder Ordnungsamt wenden müssen.

Was benötigt man zur Anmeldung eines Gewerbes?

Das Gewerbe muss vor Aufnahme der geschäftlichen Aktivitäten angemeldet werden. Das dafür notwendige Formular stellen die Ordnungsämter bereits online zum Download zur Verfügung. So kann man sich zu Hause in aller Ruhe mit dem Thema auseinandersetzen und das Formular ausfüllen. Auf dem Amt muss man sich dann mit seinem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis (wie dem Reisepass) ausweisen. Ist man kein Einzelunternehmer, sondern gründet gemeinsam mit anderen Gesellschaftern, bedarf dies einer Zustimmungserklärung der anderen juristischen Personen. Ein Auszug aus dem aktuellen Handelsregister ist für eingetragene Firmen erforderlich. Juristische in Gründung befindliche Personen (GmbH, AG, UG) müssen zum Amt  den beglaubigten Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung und Zustimmungserklärungen der übrigen Gesellschafter mitbringen. Bei minderjährigen Gründern spielt zum Beispiel auch das Beiblatt für Vertretungsberechtigte eine Rolle. Welche Unternehmensform für das eigene Unternehmen sinnvoll ist und welche Formulare schließlich zur Anmeldung des Gewerbes nötig sind, damit kennen sich Unternehmensberater aus. Mit wenigen Klicks lässt sich auf UnternehmensberaterScout ein Experte in der Nähe ausfindig machen.

Je nach individueller Unternehmung sind Gebühren zu entrichten, die sich auf 10 bis 70 Euro belaufen. Bestätigt der Beamte dann mit einem Stempel die Gewerbeanmeldung, gilt das Gewerbe als bestätigt und der Gewerbeschein quasi als ausgestellt.

Nachdem wir hiermit bereits einen Überblick über die Gewerbeanmeldung gegeben haben, geht es im zweiten Teil zu diesem Thema vor allem um Sonderfälle und Ausnahmen. Außerdem stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, anhand derer sie prüfen können, ob Sie bereit für die Gewerbeanmeldung sind.

>>Der Text stellt keine vollständige Beratung dar und ersetzt sie nicht<<

Foto: (c) StartupStockPhotos/pixabay.com

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