BAFA-Berater - mit Experten-Know-how die Krise überstehen
09.04.2020- Wer erhält diese Förderung?
- Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Wie ist der Umfang der neuen BAFA-Richtlinien?
- Welche Voraussetzungen muss ein BAFA-Berater mitbringen und wo findet man ihn?
Während einige der Zuschüsse und Förderprogramme, die die Bundesregierung zur Abmilderung der wirtschaftlichen Schäden infolge der Corona-Krise auf den Weg gebracht hat, nahezu omnipräsent in der deutschen Medienlan
dschaft sind, spielen andere Maßnahmen in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle. Dazu gehört die 100%ige Förderung von Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler.
Hatte man gestern noch ein gesundes, florierendes Business, so wurde dieser positive Trend bei vielen jäh unterbrochen. Eine Situation, die Angst macht. Da ist es nur verständlich, dass man als Unternehmer nicht auf Anhieb weiß, wie mit dieser Kehrtwende umzugehen ist. Manche befinden sich sogar in einer regelrechten Schockstarre. Keine optimalen Bedingungen, um die positive Unternehmensentwicklung fortzusetzen. Eine gute Lösung für dieses Problem könnte ein Unternehmensberater sein, allerdings fürchten viele die hohen Honorarkosten. Und genau dem kommt die Bundesregierung mit der Förderung von zertifizierten Unternehmensberatungen entgegen.
Wer erhält diese Förderung?
Insgesamt kann man zusammenfassen, dass die Förderung kleinen und mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern zugutekommen soll. Genauer:
- Jungunternehmen: Unternehmen, die weniger als zwei Jahre am Markt sind.
- Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr der Gründung.
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Unabhängig vom Unternehmensalter, Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden.
Grundvoraussetzung für all die genannten Unternehmen ist, dass sich ihr Sitz in der Bundesrepublik Deutschland befindet und sie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Unternehmen und Freiberufler, die in der Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung beziehungsweise als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in einem ähnlichen Bereich beratend und/oder schulend tätig sind oder aber dies beabsichtigen.
- Unternehmen, die sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden beziehungsweise die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
- Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen.
Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
Wie ist der Umfang der neuen BAFA-Richtlinien?
Die Neuregelung ist seit dem 3. April 2020 in Kraft getreten und richtet sich an Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise leiden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, hat man die Möglichkeit auf eine 100%ige Förderung einer Unternehmensberatung. Die Beraterkosten dürfen maximal 4.000 Euro betragen. Ob die Leistung dann in mehreren einzelnen Beratungen erbracht oder aber in einem Block abgeleistet wird, bleibt dem Einzelfall beziehungsweise dem Berater überlassen.
Der Berater rechnet direkt mit der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ab. Für das KMU ein Vorteil, da er dadurch keine Vorfinanzierung leisten muss und das knappe Budget zu keinem Zeitpunkt extra belastet wird. Die Förderung in ihrer aktuellen Form ist allerdings zeitlich limitiert, sodass die Anträge für eine solche Förderung spätestens bis zum 31. Dezember diesen Jahres eingereicht werden müssen. Geht es um die Rettung des eigenen Unternehmens ist ohnehin schnelles Handeln gefragt, um der Krise die Stirn zu bieten, sollte man keine Zeit verlieren.
Welche Voraussetzungen muss ein BAFA-Berater mitbringen und wo findet man ihn?
Nicht jeder Unternehmensberater wird auch von der BAFA gefördert. Dafür ist eine gesonderte Zertifizierung erforderlich, die anhand einer Zertifizierungsnummer nachgewiesen werden muss. Um diese zu erhalten, muss ein Berater die sogenannte Beratererklärung abgeben und anhand eines tabellarischen Lebenslaufes nachweisen, dass er das entsprechende Know-how mitbringt. Des weiteren wird von einem BAFA-Berater verlangt, einen Qualitätsmanagement-Nachweis des eigenen Beratungsunternehmens zu erbringen oder aber sich mit einem Qualitätsmanagementsystem zertifizieren zu lassen. Hinzu kommt der Unternehmensnachweis.
All die Nachweise, die Unternehmensberater für die Zertifizierung zur erbringen haben, zielen auf die Sicherung der Beratungsqualität ab. Immerhin soll eine Beratung erbracht werden, die dem KMU letztlich auch etwas bringt und die Geschäftsführung in die Lage versetzt, die Liquidität des Unternehmens zu sichern beziehungsweise wieder herzustellen, um so einer Pleite vorzubeugen.
Aber noch weitere Ansprüche stellt das BAFA an die Berater:
- Sie müssen selbstständig sein.
- Mindestens 50% ihres Gesamtumsatzes muss auf die entgeltliche Unternehmensberatung zurückführbar sein.
- Die nötige Befähigung muss gegeben sein.
- Die Berater müssen die nötige Zuverlässigkeit mitbringen.
- Eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung muss gewährleistet sein.
Neben der KfW-Beraterbörse sind auch auf UnternehmensberaterScout zahlreiche BAFA-Berater gelistet. Hier kann man zum einen nach Postleitzahlen sortiert den passenden Berater finden und zum anderen direkt die individuelle Situation schildern und dann genau den Berater finden, der bestmöglich zur individuellen Situation passt. Mit dem richtigen Know-how und der nötigen Kreativität lässt sich aus der anfangs verloren geglaubten Situation möglicherweise doch noch Profit schlagen. Unter Umständen lässt sich dadurch nicht nur jede Menge lernen, sondern auch die Krise gut überstehen.
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>>Achtung: Der Text stellt keine verbindliche Beratung dar und ersetzt diese nicht<<