NEU: Beratungszuschüsse ab jetzt beim BAFA beantragen!
24.03.2016- Was ist neu in Bezug auf Existenzgründer und junge Unternehmer?
- Gleich Unternehmensberater finden und beraten lassen!
Ab dem 01.01.2016 sind neue Beratungsrichtlinien in Kraft getreten. Das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland gibt es nicht mehr. Nicht mehr die KFW sondern dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) obliegt nun die Umsetzung der Förderung von Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen. Das neue Förderprogramm nennt sich "Förderung unternehmerischen Know-hows".
Erfahren Sie hier, welche Besonderheiten und Konditionen für Existenzgründer gelten und wie hoch der Zuschuss zum Honorar des Unternehmensberaters ist!
Was ist neu in Bezug auf Existenzgründer und junge Unternehmer?
Programm: "Förderung unternehmerischen Know-hows"
Starttermin neue Förderperiode: 01.01.2016
Gesamter möglicher Förderzeitraum: 6 Monate
Gilt weiterhin für: Existenzgründer und junge Unternehmer
- Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, können Förderung NACH Ihrer Unternehmensgründung erhalten, (nach EU-KMU Definition und mit Sitz in Deutschland)
Allgemeine Beratungen wie gehabt, zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen der Unternehmensführung.
Neu ist, dass man sich auch für eine Vielzahl strukturelle Ungleichheiten ausgleichende Beratungen fördern lassen kann:
- Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen oder Migranten geführt werden oder zur Fachkräftegewinnung und Sicherung, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf u.a. beitragen
Förderhöhe für Existenzgründer, die noch keine 2 Jahre am Markt sind:
Bemessungsgrundlage: 4000€
Zuschuss zum Honorar des Unternehmensberaters:
Unabhängig vom Alter des Unternehmens oder des Standorts:
- 90% Beratungszuschuss für Unternehmen in Schwierigkeiten
- Beratung zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit + weitere allgemeine Beratung zusätzlich gefördert
Berater: Sie können sich den Berater selbst aussuchen, er muss nicht mehr in der KFW-Beraterbörse gelistet sein!
Die Antragstellung: läuft online über das BAFA, erst nach Zusage, darf der Beratungsvertrag unterschrieben werden.
Jungunternehmen müssen zuvor ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen, der IHK in Ihrer Region.