Ein digitaler Anfang ist gemacht: GmbH-Gründung online
01.05.2021
Am 20. Juni 2019 verabschiedete der europäische Gesetzgeber die Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2019/1151. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht voranzutreiben. Im Vergleich zu anderen Ländern hinkte die Digitalisierung in den EU-Mitgliedstaaten deutlich hinterher. Während es beispielsweise in den USA maximal nur bis zu einer Woche dauert, ein Unternehmen zu gründen, hat das hierzulande bisher durchaus mehrere Wochen in Anspruch genommen.
Ziel war es, diesen zeitlichen Rückstand aufzuholen. Und obwohl zu dem Zeitpunkt als die Digitalisierungsrichtlinie beschlossen wurde, Corona noch kein Thema in Europa war, ist es nun drängender denn je, derartige Formalitäten online erledigen zu können. Am 10. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union (DiRUG) verabschiedet, das Gesetz wird aber voraussichtlich erst am 1. August 2022 in Kraft treten.
Was genau können Unternehmer von der Digitalisierungsrichtlinie erwarten?
Die persönliche Anwesenheit der Unternehmer wird nicht mehr nötig sein, wodurch sich insbesondere ihr zeitlicher Aufwand verringert. Was jedoch nicht reduziert werden soll, ist die Rechtssicherheit: Auch bei den Online-Gründungen müssen Notare online anwesend sein und ebenfalls die Prüfung durchs Registergericht bleibt erhalten. Schließlich gilt es, fehlerhafte Eintragungen ins Handelsregister zukünftig zu vermeiden.
Mit Blick auf den Zeithorizont wird die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem die Anmeldung beim Handelsregister sowie die Zahlung der Stammeinlage erfolgt sind, möglich sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass für die Gründung ausschließlich Musterdokumente zum Einsatz kommen. Insbesondere wenn mehrere Menschen an der Gründung beteiligt sind, wird in der Regel ein gesonderter Gesellschaftervertrag aufgesetzt, der eine ?Muster-Gründung? ausschließt. Dann muss davon ausgegangen werden, dass die Gründung etwa zehn Arbeitstage in Anspruch nimmt. Ferner sind GmbH-Gründungen, bei denen die Stammeinlage nicht aus finanziellen, sondern aus Sachmitteln besteht, gänzlich von der Gründung am Schreibtisch ausgenommen. Dafür ist weiterhin persönliches Erscheinen Pflicht.
Die Digitalisierungsrichtlinie sieht allerdings nicht nur vor, die GmbH-Gründungen zu erleichtern. Darüber hinaus sollen auch Anmeldungen zum Handelsregister für Einzelkaufleute, Aktiengesellschaften wie auch Kommanditgesellschaften auf Aktien und deren Zweigniederlassungen möglich sein.
Wie läuft die Gründung einer Online-GmbH ab?
Die Grundlage für ein solches Verfahren ist ein speziell von der Bundesnotarkammer entwickeltes Videokommunikationssystem, welches die notarielle Identifizierung, Beurkundungsverhandlung sowie die Erstellung der öffentlichen Urkunde sicherstellt. Wie bei einem Vororttermin klärt der Notar erst einmal die Personalien des Antragstellers. Dafür braucht es einen Personalausweis mit freigeschalteter Onlineausweis-Funktion, weil sich nur dadurch die geforderte Rechtssicherheit gewährleisten lässt. Um die Daten auszulesen, ist ein Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone erforderlich. Die entsprechenden Unterschriften werden anhand einer elektronischen Signatur erbracht. Wer auf diese Weise die Gründung einer GmbH anstrebt, sollte also über eine stabile Internetverbindung, einen mit einer Kamera plus Mikrofon ausgestatteten Rechner sowie über ein Smartphone verfügen.
Wie bei den Offline-Gründungen fallen auch hierbei die fixen Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren an. Darüber hinaus müssen eine Pauschale in Höhe von 25 Euro für die Beurkundungsurkunde und 8 Euro für die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung einkalkuliert werden.
Wie vorteilhaft wird sich die Online-Gründung tatsächlich auswirken?
Diese Form der Gründung spricht in erster Linie junge Unternehmen und Start-ups an, die frisch gegründet werden. Die Nutzung von Musterdokumenten spielt ihnen in die Hände, so zeigt sich sehr klar, dass verhältnismäßig kurzfristig Gründungen möglich sein und der bürokratische Aufwand reduziert werden sollen. Bei komplexeren Unternehmensstrukturen wirkt die Digitalisierungsoffensive allerdings eher wie ein zahnloser Tiger. Und auch wenn man sich das persönliche Erscheinen beim Notartermin sparen kann, kommt man dennoch nicht um das Verlesen der Urkunde herum. Auch wenn hiermit nun eine digitale Lösung für den Notartermin sowie die Eintragung beim Handelsregister geschaffen wurde, so bleibt die Eröffnung des unverzichtbaren auf die Gesellschaften laufenden Bankkontos, auf das dann auch die Stammeinlage eingezahlt werden, davon unberührt. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen der Geschäftsbanken kann dieser Prozess einige Tage Zeit in Anspruch nehmen, bis die neu gegründete Gesellschaft dann endlich zum Handelsregister angemeldet werden kann.
Die Möglichkeit online eine GmbH gründen zu können, kann im Augenblick also eher als ein kleiner Vorstoß Richtung Digitalisierung gewertet werden. Bis es soweit ist und Unternehmensgründungen - unabhängig von der Gesellschafterform - in nur wenigen Stunden im Web vorgenommen werden können, müssen noch viele weitere Digitalisierungsschritte folgen.
Mit Unterstützung erfolgreich gründen
Neben einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es noch weitere Rechtsformen. Welche die passende für die beabsichtigte Neugründung ist oder ob man vielleicht einen Wechsel der Rechtsform vornehmen sollte, lässt man am besten von einem fachkundigen Unternehmensberater prüfen. Er weiß auch, ob es sinnvoll und überhaupt möglich ist, unter den gegebenen Umständen online zu gründen. Experten in diesem Bereich findet man mit wenigen Klicks auf
UnternehmensberaterScout. Dort schreibt man seinen individuellen Bedarf aus, sodass sich passgenau die richtigen Experten bei einem melden können und man auf dieses Basis gemeinsam den Weg in eine erfolgreiche Gründung ebnet.
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