ERP-Gründerkredit StartGeld von der KfW
Die KfW fördert aus dem ERP-Sondervermögen gezielt Existenzgründungen und Unternehmen. Der ERP Gründerkredit - StartGeld richtet sich an Gründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro.
Was ist der ERP-Gründerkredit StartGeld?
Die wichtigsten Konditionen
- Für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge kleine Unternehmen
- Bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Ab ca. 2% effektiver Jahreszins, fester Zinssatz
- Auch für Selbstständige im vorläufigem Nebenerwerb
- Förderung von allen betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel
- Unternehmenssitz in Deutschland
- Finanzierung nahezu aller Vorhaben in vollem Umfang
- Laufzeiten: 5 und 10 Jahre
- kein Eigenkapitalanteil notwendig, meist werden auch keine Sicherungen verlangt
- leichter Zugang zum Kredit durch 80 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank: Da die KfW 80%des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel umso leichter.
- Das Darlehen wird nach der erfolgreichen Bewilligung zu 100 % ausgezahlt. Es werden keine Gebühren einbehalten
- Persönliche Haftung für die Rückzahlung des Darlehens, auch bei einer GmbH
Der Antrag auf Förderung muss VOR dem Beginn des Vorhabens gestellt werden, bevor Sie die Investition tätigen. Am besten holen Sie sich zur Unterstützung einen kompetenten Unternehmensberater, der sich in der Beschaffung von KfW-Fördermitteln auskennt!