Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt: Förderung für Arbeitslose
Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Einer davon ist der Weg in die Selbständigkeit. Wer diesen Weg gehen will, sollte fachmännische Beratung und Unterstützung in Form eines kompetenten Unternehmensberaters in Anspruch nehmen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer bei Anspruch auf ALG1 mit dem Gründungszuschuss. Den erhalten sie nur, wenn sie mit einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, Beantragung bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt
- Arbeitslose Antragsteller jeden Alters bis 65 Jahre
- Förderung selbständiger, hauptberuflicher und tragfähiger Tätigkeiten, > 15 Wochenstunden (Haupterwerb)
- Erfolgsversprechendes Unternehmenskonzept: Vorlegen von Businessplan, Finanzkonzept, Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf
- ALG1 muss bezogen werden, Restanspruch auf ALG 1 liegt bei 150 Tagen.
- Andere Fördermöglichkeiten zusätzlich möglich (z.B von der KFW)
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung, Ermessensleistung vom Sachbearbeiter
- Vermittlungsvorrang in den Arbeitsmarkt
- Zuschuss ist steuerfrei
- Tragfähigkeitsbescheinigung: Gutachten von fachkundiger Stelle, Unternehmensberater oder Handelskammern
- Gesamtförderzeitraum : maximal 15 Monate
- Zwei Förderphasen: 1. Förderphase: 6 Monate ALG1 + 300?, Neubewertung der Situation
- 2. Förderphase: 9 Monate 300 Euro)
Der Unternehmensberater als wertvolle Unterstützung im Antragstellungsprozess
Ein Unternehmensberater unterstützt Sie von der Antragstellung an, bereitet mit Ihnen gemeinsam den Businessplan und die Finanzpläne vor und gibt Argumentationshilfen für das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt. Finden Sie gleich hier Ihren Existenzgründungsberater!
Die notwendigen Unterlagen für den Gründungszuschuss im Überblick:
- ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss
- Businessplan mit Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan für mind. 3 Jahre
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mind. 3 Jahre
- Tragfähigkeitsbescheinigung (= Gutachten von fachkundiger Stelle)
- Lebenslauf
- Nachweis der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit (Gewerbeamt oder Finanzamt)