Von der Agentur für Arbeit gibt es zwei Förderungen für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Bezieht man Arbeitslosengeld I kann man mit dem so genannten Gründungszuschussdurchstarten. Bezieher von Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II können mit dem Einstiegsgeld eine ähnliche Förderung beantragen.
Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein interessanter, nicht risikofreier, aber auch lohnender Weg kann der Weg in die Selbständigkeit sein. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit finanziellen Hilfen. Zur Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit gibt es den Gründungszuschuss (ALG1) und das Einstiegsgeld (ALG2).
Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein interessanter, nicht risikofreier, aber auch lohnender Weg kann der Weg in die Selbständigkeit sein. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit finanziellen Hilfen. Zur Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit gibt es den Gründungszuschuss (ALG1) und das Einstiegsgeld (ALG2).