Rechtsformwahl für Existenzgründer
23.11.2016Die Entscheidung, in welcher Rechtsform der Existenzgründer sein Unternehmen führen will, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Eine Rechtsform ist der rechtliche Organisationsrahmen eines Unternehmens, der bestimmt in welcher Form das Unternehmen am wirtschaftlichen Leben teilnimmt.
Es gibt viele verschiedene Rechtsformen in Deutschland, die man dem Einzelunternehmen, den Personengesellschaften oder den Kapitalgesellschaften zuordnen kann. Aus den eigenen Voraussetzungen, Anforderungen und Bedürfnissen kristallisiert sich meistens schon ein passende Rechtsform für den Existenzgründer heraus.
Bedeutende Kriterien für die Rechtsformwahl
Die Wahl einer Rechtsform hilft Gründern untereinander ihre Entscheidungsbefugnisse zu regeln, Eigentumsverhältnisse oder die Verantwortung der Geschäftsführung zu klären. Für Kunden, Lieferanten und Kreditgeber sind vor allem die Haftung von Verbindlichkeiten und die Eigenkapitalaustattung des Unternehmens von Interesse. Weitere Kriterien, die als Entscheidungshilfe bei der Wahl einer Rechtsform dienen, sind die unternehmerische Unabhängigkeit des Gründers, die Anzahl an zu beachtenden Formalitäten bei und nach der Gründung, der Gründungsaufwand und damit in Verbindung stehende Kosten, zu zahlende Steuern, der Umfang der Buchführung und Bilanzierungsauflagen sowie der Eintrag ins Handelsregister. Auch kann die Branche, die Größe des Unternehmens sowie die Tätigkeit des Existenzgründers (Ist er Freiberufler, Gewerbetreibender oder Kaufmann?) ausschlaggebend für eine bestimmte Auswahl sein.
Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften
Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen den Gesellschaftsformen Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften. Das Einzelunternehmen, das eine eigene Rechtsform darstellt, ist das Gegenteil einer Gesellschaft. Bei den Personengesellschaften steht die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund. Bei Kapitalgesellschaften ist die Verbindung des Kapitals wichtig. Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist ohne Kapital nicht möglich.
Wer als Unternehmer vertraglich eine Leistung zusichert, haftet dafür, dass die Leistung erbracht wird. Wenn der Kunde die zugesagte Leistung nicht erhält, dann kann er Schadenersatz fordern. Das Merkmal der Haftung unterscheidet die Personengesellschaften und das Einzelunternehmen von den Kapitalgesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage und die Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens. Kapitalgesellschaften sind haftungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass die persönliche Haftung für die beteiligten Personen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Im Gegensatz dazu haften der Inhaber eines Einzelunternehmens und die Gesellschafter von Personengesellschaften für Verbindlichkeiten nicht nur mit dem Geschäftsvermögen sondern auch mit ihrem Privatvermögen.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften benötigen bei der Gründung kein Mindestkapital. Kapitalgesellschaften dagegen schon – die Höhe des Mindestkapitals unterscheidet sich stark nach der Art der Kapitalgesellschaft. Auch spielt hier die notwendige Kapitalbeschaffung für größere Vorhaben eine Rolle. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften gegenüber Schuldnern mit dem Unternehmensvermögen als auch mit dem Privatvermögen. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich haftungsbeschränkt und haften mit der Höhe der Einlage der Gesellschafter sowie mit der Höhe des Gesellschaftsvermögens. Jedoch sind hier die formalen Anforderungen sowie der Gründungsaufwand höher als bei Personengesellschaften. Da Kapitalgesellschaften meistens der Publizierungs- und Buchführungspflicht unterliegen, gibt es einen höheren Bilanzierungsaufwand als bei den anderen Rechtsformen.
Welche Rechtsformen gibt es?
Ein typischer Einzelunternehmer ist der eingetragene Kaufmann. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die GmbH & Co. KG.
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH-Variante Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische Aktiengesellschaft (SE).
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