Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Ok Datenschutzerklärung

Markenschutz für Existenzgründer in Deutschland


Eine Existenzgründung beginnt mit einer Geschäftsidee und meist haben Existenzgründer bereits einen Namen für ihr Produkt oder ihre Dienstleistung im Sinn. Warum es sich lohnt eine Marke eintragen und schützen zu lassen, erfahren sie hier. Meist ist es nämlich mangelndes Wissen, das zu teuren Markenrechtsverletzungen am Anfang der Geschäftstätigkeit führen kann. Wenn bereits eine Existenz um die gewählte Marke aufgebaut wurde, kann eine Verletzung des Markenrechts Dritter sehr kostspielig werden und das berufliche (frühzeitige) Aus bedeuten.

__plzbox__


Was ist eine Marke?

Eine Marke ist der Name eines Produktes oder einer Dienstleistung. Die Marke ist jedoch erst dann rechtlich geschützt, wenn der Existenzgründer die Marke amtlich registrieren lässt. Die Marke kann in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen werden. Bei einer Marke handelt es sich um ein rechtlich geschütztes Zeichen, wie beispielsweise ein Begriff, Logo, Name oder auch Firmenname, welches Waren und Dienstleistungen identifiziert. Dazu zählen Zeichen, Wörter und Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen sowie die Form oder Verpackung einer Ware, einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen (vgl. § 3 Abs. 1 MarkenG).
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Verbraucher oder Endabnehmer können die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von anderen Unternehmen ohne Verwechslungsgefahr dank der Marke eindeutig unterscheiden. Die Marke entscheidet somit auch über die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmers/ Unternehmens.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber der Marke, das alleinige Recht, die Marke für seine Waren/ und oder Dienstleistungen zu benutzen. Wenn andere Unternehmen sein Markenrecht verletzten, kann der Markeninhaber gegen sie Unterlassungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings können Marken auch gekauft und verkauft werden oder der Inhaber kann Dritten ein Nutzungsrecht gegen eine Lizenzgebühr einräumen.

Sollte man als Unternehmer eine Marke anmelden? | Foto: (c) Rawpixel.com / fotolia.com

Wo und wie kann man eine Marke anmelden?

Die Gebühr der Markenanmeldung beim DPMA beläuft sich zurzeit bei Erstantrag auf 300€ (online 290€) und schließt die Anmeldung einer Marke für bis zu 3 Waren-Klassen ein. Der Markenschutz beläuft sich auf 10 Jahre. Zunächst prüft das DPMA ob alle erforderlichen Angaben vorliegen. Dazu gehören Angaben zum Anmelder, der Marke (insbesondere Markenart) und dem Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen (Klassen). Die häufigsten Markenarten sind: Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, Farbmarken, Hörmarken und 3D-Marken. Besondere Aufmerksamkeit sollte man im Antrag auch den Waren-Klassen zukommen lassen, für welche man seine Marke registrieren möchte. Hier werden in der Praxis häufig Fehler gemacht, wie beispielsweise unnötige Klassen angemeldet.
Gründe eine Marke rechtlich schützen zu lassen, gibt es viele. In erster Linie dient die Marke der Unterscheidung von der Konkurrenz und der Wiedererkennbarkeit des Herstellers gegenüber Kunden und Verbrauchern. Mit der Marke kann sich der Unternehmer ein Image aufbauen und den Wert des Unternehmens steigern, was bei Finanzierungspartnern gut ankommt. Wichtig zu nennen ist auch, dass mit der Eintragung der Marke die dazugehörige Internet-Domain mitabgesichert ist!
Schützbar ist die Marke allerdings nur wenn Unterscheidungseignung besteht. Im Anmeldeverfahren wird nicht geprüft, ob ältere Marken- bzw. Kennzeichen Dritter in identischer oder ähnlicher Form bereits existieren und der Eintragung somit entgegenstehen. Es kann also passieren, dass die Marke aufgrund älterer Rechte seitens des DPMA wieder gelöscht wird.

Das ist aber nicht so schwerwiegend. Viel schlimmer wird es, vor allem für den Existenzgründer, der noch am Anfang seiner Tätigkeit steht, wenn Dritte sich in ihrem Markenrecht verletzt sehen und Abmahnungen schicken. Auch können Klagen vor Zivilgerichten aufgrund von Markenrechtsverletzungen drohen. Dies kann schnell, sehr teuer werden. Einer Markenanmeldung muss also immer eine umfassende Markenrecherche vorangehen. Auch nachdem die Marke erfolgreich eingetragen wurde, ist es sinnvoll diese regelmäßig zu überwachen und notfalls rechtzeitig verteidigen zu können. Nach der Veröffentlichung im elektronischen Markenblatt, haben Sie 3 Monate Zeit Widerspruch gegen eine neue Marke einzulegen.

__plzbox__

Umfassende Markenrecherche sinnvoll

Bevor man also als Existenzgründer mit seiner Geschäftsidee und der gewählten Marke durchstartet, sollte eine umfassende Markenrecherche oberste Priorität haben. In der DPMAregister Datenbank haben Sie die Möglichkeit eine kostenfreie und umfangreiche Recherche durchzuführen. Allerdings kann man nur nach übereinstimmenden Merkmalen suchen. Eine komplexe Ähnlichkeitsrecherche ist nicht möglich und sollte von einem professionellen Dienstleister, wie beispielsweise einem Anwalt oder einem auf Markenrecht spezialisierten Unternehmensberater durchgeführt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt vom deutschen Patent- und Markenamt DPMA.

Foto: (c) Rawpixel.com / fotolia.com
Artikel-Finder
Volltextsuche

Für Unternehmensberater
Die einfache Mitgliedschaft

ist kostenlos und jederzeit kündbar. Melden Sie sich jetzt an und lernen Sie uns und unser Netzwerk kennen, stellen Sie sich und Ihre Beratungsfirma vor und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten von UnternehmensberaterScout.

Kostenlos und unverbindlichHier passenden Unternehmensberater in Ihrer Nähe finden

  • 1.

    Postleitzahl eingeben

  • 2.

    Kostenlose Anfrage stellen

  • 3.Angebote erhalten und vergleichen!