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Förderprogramm für Existenzgründer und KMU: ERP Startgeld


Für neue Unternehmen oder Firmenerweiterungen oder Firmenübernahmen können Sie Fördermittel beantragen. Hier erfahren Sie mehr über Förderprogramme der KFW, insbesondere über das Förderprodukt ERP-Gründerkredit StartGeld!

Sie wollen ein neues Unternehmen gründen, Ihr junges Unternehmen erweitern oder eine Firma übernehmen? Fördermittel bekommen Sie bei der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die KfW fördert aus dem ERP-Sondervermögen mit zwei Krediten gezielt Existenzgründungen und Unternehmen.

Der ERP Gründerkredit – StartGeld richtet sich an Gründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro. Für alle Vorhaben, die einen größeren Kapitalbedarf benötigen, steht derERP Gründerkredit – Universell zur Verfügung und reicht bis zu 25 Mio. Euro.

Was ist der ERP-Gründerkredit Startgeld?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab ca. 2% effektiver Jahreszins: Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit – das schafft Planungssicherheit
  • bis zu 100.000 Euro Kreditrahmen: davon maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel
  • Finanzierung nahezu aller Vorhaben in vollem Umfang, Antragsstellung spätestens 3 Jahre neu: fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Laufzeiten: 2 bis max. 10 Jahre, neu: 5 Jahre, 10 Jahre
  • kein Eigenkapitalanteil notwendig, meist werden auch keine Sicherungen verlangt
  • leichter Zugang zum Kredit durch 80 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank: Da die KfW 80% des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel umso leichter.
  • Das Darlehen wird nach der erfolgreichen Bewilligung zu 100 % ausgezahlt. Es werden keine Gebühren einbehalten
  • Persönliche Haftung für die Rückzahlung des Darlehens, auch bei einer GmbH

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • Unternehmensnachfolger
  • Junge Unternehmen, und zwar kleine Unternehmen sowie Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, mit Unternehmenssitz in Deutschland
  • Freiberufler im Haupterwerb
  • Selbstständige im vorläufigen Nebenerwerb, der jedoch mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein muss
  • Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten

Wichtig!!

Nicht gefördert werden mittlere und große Unternehmen sowie alle andere Unternehmen, die vor mehr als3 neu: fünf Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Hier gibt es spezielle Förderprodukte wie der Unternehmerkredit (037,047). Auch Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?

Es wir alle betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel gefördert, also alles was zur Aufnahme, Übernahme oder auch zur Festigung eines Betriebes benötigt wird.

Zu den Investitionen zählen z.B.

– Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software

Zu den Betriebsmitteln zählen z.B.:

– Liquide Mittel, Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten

Aber auch der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen, wird gefördert.

Die Förderung wird nicht statt gegeben, wenn es sich um Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben sowie um eine Anschlussfinanzierung handelt. Anlagen für erneuerbare Energien, wenn sie mehr als 50% der Gesamtinvestition ausmachen, werden speziell von der KfW mit eigenen Finanzprodukten gefördert.

Wichtig!!

Der Antrag auf Förderung muss VOR dem Beginn des Vorhabens gestellt werden, bevor Sie die Investition tätigen. Also keinen Kaufvertrag unterschreiben, keine Waren bestellen, bevor dem Förderungsantrag stattgegeben wurde! Sonst entfällt die Finanzierung!

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Der Unternehmensberater als wertvolle Unterstützung im Antragstellungsprozess

Die Beantragung und die Abwicklung des ERP-Gründungskredit Startgeld erfolgt immer über die Hausbank (da, wo Sie ihr Geschäftskonto eingerichtet haben). Die Hausbank ist Ihr direkter Ansprechpartner und die ganze Zeit über der Vermittler zwischen der KfW und Ihnen.

Für sehr viele Gründer ist der KfW-Gründerkredit das ideale Finanzierungsmodell, denn vor allem kleinere Existenzgründungen finden damit besondere Beachtung. Er bedarf allerding einer sehr professionellen Beantragung. Insbesondere die Ansprüche an den Businessplan sind sehr hoch! Lassen Sie sie von einem erfahrenen Unternehmensberater, gleich hier auf UnternehmensberaterScout, beraten und bei der Erstellung folgender Dokumente unterstützen. Für die Antragstellung brauchen Sie einen fundierten, in sich stimmigen Businessplan, eine realistische Umsatz- und Kostenplanung, eine Rentabilitätsvorschau, eine Rohertragsrechnung und eine Liquiditätsplanung. Ihr Unternehmensberater achtet beim Erstellen auch auf spezielle Kennzahlen, die laut der KfW in bestimmten Rahmen liegen müssen. Weiterhin wird der Unternehmensberater Ihnen ein Gutachten ausstellen, das ihre fachliche und persönliche Kompetenz ausweist. Existenzgründer müssen bei Antragsstellung der KfW nämlich beweisen, dass sie über die entsprechende Qualifikation für das Vorhaben verfügen. Für andere Vorhaben werden häufig noch die Jahresabschlüsse und Dokumente der Einnahmeüberschussrechnung benötigt.

Weitere ausführliche Informationen zum KfW-StartGeld, die aktuellen Konditionen und Antragsformulare finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der KfW-Bankengruppe.

Informationsstand: Oktober 2016
NEUE REGELUNGEN
: Stand 06.12.2015

Foto: (c) Tatjana Balzer / Fotolia.com

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