Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Ok Datenschutzerklärung

Gründen im Handwerk- mit oder ohne Meisterbrief ? Teil 1


"Handwerk hat goldenen Boden" - weiß der Volksmund zu berichten. Dies zeigen nicht nur einschlägige Statistiken, die dem Handwerk etwa für das Jahr 2016 Rekorde hinsichtlich Auftragsanzahl und Umsätzen bescheinigen.

Handwerk gründen | Foto: (c) falconp4/pixabay.com

Und die Tendenz ist stark steigend. Dies zeigt sich nicht zuletzt, wenn man selbst auf der Suche nach einem Dachdecker, Fliesenleger & Co. ist: Die Auftragsbücher der Betriebe sind meist derart voll, dass es nicht selten vorkommt, dass man einige Wochen warten muss, bis der Handwerker vorbeikommt. Die konjunkturelle Lage von Handwerksbetrieben wird so gut beurteilt wie noch nie. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Handwerker vorstellen können, ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Auch hier gilt es selbstverständlich - wie überall - ein stimmiges Unternehmenskonzept vorzuweisen und eine ausreichende Finanzierung sicherstellen zu können. Hinzu kommt bei Handwerksbetrieben natürlich noch die entsprechende Befähigung. Mit zwei linken Händen wird es natürlich nichts, doch es gibt noch ein paar weitere Hürden zu beachten. Im Handwerk wird grundsätzlich zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Gewerken unterschieden, hinzu kommen handwerksähnliche Gewerbe.

__plzbox__

Zulassungspflichtiges Handwerk

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen will, braucht zwangsläufig einen Meisterbrief. Dieser stellt den Nachweis darüber dar, dass man nicht nur eine Ausbildung in dem einschlägigen Fachgebiet absolviert, sondern zusätzlich eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. So will man sicherstellen, dass sich Kunden jederzeit an einen wirklichen Fachmann wenden, wenn sie einen bestimmten Handwerker suchen. Es dient quasi der Qualitätssicherung und ist ein Gütesiegel für das deutsche Handwerk. Einen entsprechenden Meisterbrief benötigt man in allen Handwerksbriefen, die in Anlage A der Handwerksordnung unter "zulassungspflichtige Handwerke" aufgeführt sind.

Hierunter fallen derzeit 41 Berufe wie etwa Bäcker, Konditoren, Optiker, Friseure, Zimmerer, Dachdecker und Klempner. Ohne Meisterbrief kann man lediglich ein Unternehmen in den sogenannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben gründen, die in den Anlagen B1 und B2 zu finden sind. Zu ersten gehören 53 Handwerke, wie etwa Uhrmacher, Graveur, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. Stellvertretend für die 57 handwerksähnlichen Gewerbe stehen etwa Eisenflechter, Bodenleger, Asphaltierer oder der Änderungsschneider.

Foto: (c) falconp4/pixabay.com

Artikel-Finder
Volltextsuche

Für Unternehmensberater
Die einfache Mitgliedschaft

ist kostenlos und jederzeit kündbar. Melden Sie sich jetzt an und lernen Sie uns und unser Netzwerk kennen, stellen Sie sich und Ihre Beratungsfirma vor und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten von UnternehmensberaterScout.

Kostenlos und unverbindlichHier passenden Unternehmensberater in Ihrer Nähe finden

  • 1.

    Postleitzahl eingeben

  • 2.

    Kostenlose Anfrage stellen

  • 3.Angebote erhalten und vergleichen!