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KFW Förderprogramme - ERP-Gründerkredit Universell


Der ERP-Gründerkredit Universell ist wie der Gründerkredit StartGeld ein Förderprodukt der KfW Mittelstandsbank. Beim Gründerkredit Universell sind die Antragskriterien weiter gefasst.

Er unterscheidet sich vom ERP Startgeld im Wesentlichen in der Höhe der KFW Förderprogramme - ERP-Gründerkredit Universell |  Foto: (c) Gina Sanders  / Fotolia.com   Finanzierung, den Förderempfängern und der bisherigen Dauer der Geschäftstätigkeit. Neu ist auch, dass Vorhaben im Ausland finanziert werden können. Gründern, Unternehmen und Freiberuflern wird hier ein umfangreicher finanzieller Spielraum gewährt, der deutlich über 100.000€ liegt. Für gewerbliche Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt sind, können bis zu 25 Millionen Euro gewährt werden.

Was ist der ERP-Gründerkredit Universell?

Das Wichtigste in Kürze

  • ab 1,00 % effektiver Jahreszins (Zinsen sind risikoabhängig, werden von der Hausbank ermittelt aufgrund der Bonität des Antragstellers)
  • bis zu 25 Millionen € Kredit
  • für Gründer, Unternehmensnachfolger, Freiberufler, junge Unternehmen und auch große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • innerhalb der ersten 5 Jahre der Geschäftstätigkeit, gilt auch für Beteiligungen
  • Für KMU besonders günstige Konditionen
  • Förderung auch für Tätigkeit im Nebenerwerb oder eine erneute Gründung
  • Kreditvolumen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 10 Mio. Euro betragen.
  • Kombinationen mit anderen KfW-Programmen (außer dem StartGeld) möglich, andere öffentliche Fördermittel nur unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen
  • Normalerweise keine Haftungsfreistellung für die Hausbank, nur bei Investitionen 50% möglich (wenn Unternehmen mind. 3 Jahre erfolgreich am Markt)
  • Finanzierung Betriebsmittel: Laufzeit bis zu 5 Jahre, Investitionen bis zu 20 Jahre Laufzeit
  • Finanzierung nahezu aller Vorhaben, auch im Ausland
  • Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank
  • Produktnummern 073-076

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
  • Freiberufler
  • Junge mittelständische Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt tätig sind
  • Alle gewerblich tätigen Unternehmen, die in die KMU EU Definition fallen (Produktnummer 074, 076) sowie große Unternehmen bis 500 Mio Gruppenumsatz (075, 073)
Wichtig!!

Nicht gefördert werden Unternehmen, die vor mehr als 5 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Diese können das Förderprodukt Unternehmerkredit (037/047) beantragen.

Was wird gefördert?

Es werden dieselben Förderzwecke gefördert wie beim ERP-Gründerkredit Startgeld, also:
  • alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme von Unternehmen oder Übernahme einer tätigen Beteiligung
  • Existenzgründung und Nebenerwerb
  • Erneute Unternehmensgründung
  • Investitionen und Betriebsmittel; Kosten werden jeweils zu 100% übernommen
  • bei Nachfolgeregelungen: die Unternehmensübernahme und der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung
Investitionen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um mitfinanziert werden zu können: Sie bedürfen einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung und sie lassen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
Neben Vorhaben im Inland können ebenfalls Vorhaben im Ausland gefördert werden.

Einer der folgenden Situationen muss vorliegen:
  • Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder freiberuflich Tätige aus Deutschland
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Alle übrigen, für einen Antragsteller im Inland geltenden Kriterien, müssen auch erfüllt werden.

Wichtig!!

Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig. Weiterhin sind von der Förderung ausgeschlossen: Treuhandkonstruktionen, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (die werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien gefördert), Umschuldungen und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Ausschlussfinanzierungen, Prolongationen, In-Sich-Geschäfte.

Besonderheiten zu Zinssatz und Haftungsfreistellung

Die Zinsen werden beim ERP-Gründerkredit Universell risikoabhängig von der Hausbank festgelegt, die das alleinige Kreditausfallrisiko tragen soll. Die Hausbank ermittelt die Höhe des Risikos und legt die Höhe der Zinsen fest. Bei ihrem Rating berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Bonität des Gründers oder des Unternehmens sowie den Wert der verfügbaren Sicherheiten. Dabei gilt: Je besser die Bonität und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger fällt der Zinssatz aus.

Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen ist eine 50% Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts (meist die Hausbank) möglich. Das antragstellende Unternehmen muss allerdings in der Regel seit 3 Jahren bestehen, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen.

Zu Komplikationen bei der Antragstellung einer Haftungsfreistellung durch eine natürliche Person kann es kommen, wenn ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, Satzungsänderungen ermöglicht. Die Freistellung wird für die gesamte Kreditlaufzeit gewährt. Der Maximale Endkreditnehmer-Zinssatz ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht!

Wichtig!!

Der Antrag auf Förderung muss VOR dem Beginn des Vorhabens gestellt werden, bevor Sie die Investition tätigen. Also keinen Vertrag unterschreiben, bevor der Förderungsantrag genehmigt wurde! Sonst entfällt die Finanzierung!

Der Unternehmensberater als wertvolle Unterstützung im Antragstellungsprozess


Die Beantragung und die Abwicklung des ERP-Gründungskredit Universell erfolgt immer über Ihren Finanzierungspartner. Das ist normalerweise die Hausbank, die Ansprechpartner und Vermittler zwischen Ihnen und der KfW ist. Da es bei diesem Förderprogramm um Finanzierungsvorhaben mit erheblich größeren Summen geht als beim Gründungskredit StartGeld, sind die Anforderungen an die Antragsstellung noch schärfer und umfassender. Es werden daher viele Bankgespräche im Rahmen der Kreditverhandlungen anfallen. Die Bank wird den Antrag genau überprüfen und ihre Risiken (insbesondere Kreditausfallrisiko) genau abwägen. Lassen Sie sich hierbei von einem Unternehmensberater unterstützen. Vor allem, wenn Sie sich entscheiden, eine Haftungsfreistellung zu beantragen, werden Ihre einzureichenden Dokumente noch eingehender geprüft. Ein Unternehmensberater, der auf Fördermittelbeschaffung spezialisiert ist, hat Erfahrung im Erstellen und Zusammenstellen aller nötigen Dokumente und kann Sie auf die Kreditverhandlungen bestens vorbereiten. Finden Sie gleich hier Ihren Unternehmensberater für Fördermittelbeschaffung, auf UnternehmensberaterScout!

Weitere ausführliche Informationen zum KfW-Universell. Die aktuellen Konditionen und Antragsformulare finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der KfW-Bankengruppe.

Informationsstand: Oktober 2016

Foto: (c) Gina Sanders / Fotolia.com


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