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Digitalisierung stemmen mit Förderkredit der KfW


Die Diskussion um die Digitalisierung der Wirtschaft ist im vollen Gange. Die Förderlandschaft reagiert und passt sich an. Die KfW-Bankengruppe erweiterte daher Anfang 2017 ihre Produktpalette um ein Förderdarlehen mit besonders günstigen Zinssätzen im Bereich der Digitalisierung. Die wichtigsten Informationen über Konditionen und Antragstellung finden Sie hier.

Der Förderkredit kann bisher von etablierten Unternehmen des Mittelstands beantragt werden, die bereits 2 Jahre am Markt aktiv sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf KMU. Die Förderhöhe wurde Anfang diesen Jahres auf maximal 25 Millionen pro Vorhaben erhöht. Ab Juni 2019 plant die KfW mit dem ERP

Förderung Unternehmen Digitalisierung
Förderung Digitalisierung KfW | Foto: (c) geralt/pixabay.com

Digitalisierungs- und Innovationskredit auch Digitalisierungsprojekte von Existenzgründungen und jungen Unternehmen zu fördern.

Das Wichtigste in Kürze                                         

  • Günstige Zinssätze, ab 1,00% effektiver Jahreszins
  • Darlehen mit Mindestlaufzeit 2 Jahre für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Deutschland (maximal 10 Jahre)
  • Für Mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind – ab Juni 2019 ist geplant, dass auch Existenzgründer einen Antrag stellen können
  • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro, bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • 100% der förderfähigen Kosten für Investitionen und Betriebsmittel
  • Art und Höhe der Sicherheiten werden mit der Hausbank Bank vereinbart
  • Auf Wunsch 70% Haftungsfreistellung möglich für Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern
  • Zahlreiche Beispiele für Digitalisierungsvorhaben im Merkblatt genannt (als Orientierungshilfe)
  • Ganze oder außerplanmäßige Tilgungen möglich
  • Kredit abrufbar in einer Summe oder Teilbeträgen bis zu 12 Monate nach Antragstellung, Verlängerung ist möglich

Wer wird gefördert?

Das Förderprodukt kommt nur für Vorhaben in Deutschland in Frage. Gefördert werden Unternehmen des deutschen Mittelstands und auch Freiberufler.

Antragsberechtigt sind

  • Kleine und Mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro nicht überschreiten
  • Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • Größere Mittelständige Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Millionen nicht überschreitet.

Ausgenommen von der Förderung sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Auch sind Treuhandkonstruktionen und Beteiligungsgeschäfte in Form von Share Deals von der Förderung ausgeschlossen.

Was für gefördert?

Förderfähig sind 100% der Kosten von Investitionen und Betriebsmittel, die für Vorhaben im Bereich der Digitalisierung bestimmt sind. Die KfW teilt Digitalisierungsvorhaben in drei Bereiche ein: Produktion & Verfahren, Produkte und Strategie & Organisation.

Vorhaben im Segment Produkte & Verfahren sind beispielsweise die Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Industrie 4.0 aber auch der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze für schnellere Datenübertragungsraten.

Der Aufbau digitaler Plattformen, Apps und digitaler Vertriebskanäle für den elektronischen Handel und der Aufbau datenbasierter Dienstleistungen gehören zu dem Bereich Produkte.

Die umfassende Neuausrichtung der Strategie auf Digitalisierung, Social-Media Konzepte, alle betrieblichen Maßnahmen für Weiterbildung im Bereich Digitalisierung sowie die Einführung digitaler Vertriebssysteme zählen zum Bereich Strategie & Organisation.

Da es sich auch um einen Kredit für Innovationen handelt, werden auch Innovationsvorhaben finanziert. Wichtig bei der Antragstellung ist, dass Unternehmen nachweisen können, dass sie neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.

Antragstellung

Der Förderkredit wird über Finanzierungspartner (meistens die Hausbank), gestellt. Diese leitet die Fördermittel an das Unternehmen weiter. Um den beteiligten Hausbanken die Kreditvergabe zu erleichtern, kann die KfW einen umfangreichen Teil des Ausfallrisikos übernehmen. Es handelt sich dabei um eine optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent, die nur für Unternehmen gilt, die weniger als 500 Mitarbeiter haben.

Wie kann ein Unternehmensberater helfen?

Ein Unternehmensberater kann Sie tatkräftig bei der Antragstellung unterstützen und die nötigen Unterlagen für die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen durchgehen. Auch wird er Ihnen bei den Kreditverhandlungen mit der Bank zur Seite stehen. Ihre Hausbank ist für die Ermittlung des individuellen Zinssatzes zuständig. Er wird anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, Bonität (Ausfallrisiko) und vorhandenen Sicherheiten berechnet.

Da der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben ist, müssen aussagekräftige und umfassende Berichte zu Ihrer wirtschaftlichen Situation und möglichen Sicherheiten vorliegen. Auch das Vorhaben muss richtig formuliert und zukunftsfähig sein, damit Sie die Förderung erhalten.

Weitere Informationen zum Digitalisierungs- und Innovationskredit finden Sie auf der Seite der KFW.

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>>Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit<<

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