Freiwillig oder Pflicht - dürfen Arbeitgeber von ihren Angestellten verlangen, sich gegen Corona impfen zu lassen?


Dem Lockdown Light ist es nicht gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Ganz im Gegenteil: Die Infektionszahlen sind in Deutschland so hoch wie nie. Daher sieht die Politik strengere Maßnahmen als unverzichtbar an der harte Lockdown ist beschlossene Sache. Ab 16.12. fährt das ganze Land herunter.

corona impfung arbeitnehmer
Darf der Chef die Impfung verlangen? | Foto (c) geralt/pixabay.com

Die Einzelhändler ächzen bereits jetzt, dass sie fast das ganze Jahr über mit herben Umsatzrückgängen zu kämpfen hatten und ihnen durch den zweiten Lockdown nun auch noch das umsatzstärkste Geschäft des ganzen Jahres wegbricht. Unter diesen Umständen wundert es nicht, dass einige den Start der Impfungen hierzulande kaum abwarten können. Sie sehnen sich ein Stück Normalität herbei und hoffen, dass dann schnellstmöglich die Geschäfte wieder öffnen und wir vielleicht alle wieder mehr so leben können, wie wir es vor der Pandemie getan haben.

Risiko durch Impfung?

Neben den Impfbefürwortern gibt es aber auch zahlreiche Gegner, die eine Impfung für sich kategorisch ablehnen. Während die einen befürchten, dass der Impfstoff vor der Zulassung nur unzureichend getestet wurde, sodass mögliche Nebenwirkungen nicht absehbar sind, lehnen andere mRNA-basierte Impfstoffe ab, da sie glauben, dass diese Einfluss auf ihre DNA nähmen was aus wissenschaftlicher Perspektive allerdings ausgeschlossen ist. Unabhängig von dem individuellen Schutz, geht es aber vor allem darum das Virus nicht an andere, an Risikogruppen zu übertragen.

Impfplan: So priorisiert die Bundesregierung

Da mit der Zulassung des Impfstoffes nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden sein werden, um kurzfristig alle Bundesbürger, die geimpft werden wollen, damit zu versorgen, erarbeitet die Bundesregierung einen Impfplan, der abwägt, wann wer geimpft werden soll. Die aktuell Vorlage sieht die Priorisierung folgender Gruppen vor:

Hohe Priorität haben vor allem Senioren zwischen 75 und 80 Jahren sowie Menschen mit Demenz oder einer geistigen Behinderung. Zu ihrem Schutz wird natürlich auch das in den entsprechenden Einrichtungen tätige Personal bevorzugt.

Ältere Menschen zwischen 70 und 75 Jahren, Vorerkrankte mit erhöhtem Risiko sowie ihre engsten Kontaktpersonen, Menschen in Asylbewerber- und Obdachlosenunterkünften, enge Kontaktpersonen von Schwangeren, Personal mit moderatem Infektionsrisiko in medizinischen Einrichtungen und Kliniken sowie Personal in Gesundheitsämtern genießen eine moderate Priorität.
Menschen zwischen 65 und 70 Jahren, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Menschen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen wie Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilerzentren oder in der fleischverarbeitenden Industrie werden als erhöht priorisiert eingestuft.

Gering erhöht ist die Priorität von Menschen zwischen 60 und 65 Jahren, Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen, Beschäftigte im Einzelhandel sowie in der kritischen Infrastruktur wie Feuerwehr, Bundeswehr, Polizei, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Abfallwirtschaft.

Alle übrigen Menschen, die jünger als 65 Jahre alt sind, werden als niedrig priorisiert eingestuft und demnach erst ganz zum Schluss geimpft.
Erfolgen die Impfungen vollkommen freiwillig oder dürfen Arbeitgeber von ihren Angestellten verlangen, sich impfen zu lassen?

Volker Römermann ist Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität. In einem Interview mit dem Spiegel hat Römermann sich auch dazu geäußert, ob Arbeitgeber ihre Angestellten zur Impfung verpflichten können.

Dürfen Arbeitgeber eine Corona-Impfung verlangen?

Damit Arbeitnehmer von ihren Angestellten verlangen dürften, sich impfen zu lassen, müssten Kunden und Arbeitnehmer dem zustimmen. Hierbei handelt es sich um eine nachträgliche Vertragsänderung, die nicht einseitig vorgenommen werden darf. Und auch dann wäre es an dem Arbeitgeber, zu beweisen, dass er den Angestellten ohne Impfung nicht weiter beschäftigen könne, da das Gesundheitsrisiko zu groß wäre. Da es aber wirksame Maßnahmen wie zum Beispiel Abstandsregeln oder Mund-Nasen-Schutz gibt, sei dieses Argument nur schwer durchsetzbar.

Dürfen Airlines entscheiden, ob sie nur geimpfte Passagiere mitnehmen?

Die australische Airline Qantas ist nach vorn geprescht und hat verkündet, dass sie in Zukunft nur noch Fluggäste transportieren will, wenn sie geimpft sind. Doch auch für diese angedrohte Impfpflicht fehlt laut Römermann die juristische Grundlage. Fest steht, dass Fluglinien nach deutschem Recht keine Beförderungspflicht haben. Das bedeutet, dass der Kapitän eines Flugzeuges von seinem Hausrecht Gebrauch machen und entscheiden kann, einen Passagier nicht mitzunehmen.

Allerdings muss diese Entscheidung insofern begründet sein, dass der Reisewillige eine akute Gefahrenlage für den Flug darstellt. Diese ist nach Römermann nicht bei jemandem gegeben, nur weil er die Corona-Impfung ablehnt. Der Passagier würde zwar die Mitreisenden gefährden, nicht jedoch den Flug selbst.

Außerdem haben Kunden das Recht, Klage gegen einen Impfzwang einzureichen. Diese dürfte auch erfolgreich sein, wenn die Airline nicht nachweisen kann, dass sie sämtliche Maßnahmen zum Schutz der Passagiere ausgeschöpft hat. Schließlich können Airlines für mehr Abstand im Flugzeug sorgen sowie weniger Gäste transportieren, um dadurch die Infektionsgefahr zu reduzieren. Römermann betrachtet es als unwahrscheinlich, dass Airlines mit ihrem Wunsch nach Impfpflicht auf Basis wirtschaftlicher Interessen erfolgreich sind.

Foto (c) geralt/pixabay.com

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