BAFA-Förderung: Das Bundesamt hilft Jungunternehmern
25.04.2017Im vorherigen Artikel wurde bereits erläutert, was das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist und welche Rolle es für Existenzgründer spielt. Das vielfältige Angebot an Förderprogrammen bietet Jungunternehmern die Chance, abseits eines Bankkredits an Kapital zu gelangen, das oft absolut notwendig ist, um das Startup überhaupt erst auf den Markt zu bringen. Die Förderprogramme haben außerdem den Vorteil, dass keine Sicherheiten vorausgesetzt werden und auch keine hohen Zinszahlungen zu leisten sind.
Neben dem Förderprogramm “INVEST- Zuschuss für Wagniskapital”, das Existenzgründer mit Investoren zusammenbringen soll, zählen hierzu insbesondere die “Förderung unternehmerischen Know-hows”, die “Beratungsförderung” und das “Messeprogramm junge innovative Unternehmen”. Förderung unternehmerischen Know-hows.
[plz]
Hierbei handelt es sich um ein relativ neues Programm, das vom BAFA zum 01. Januar 2016 eingeführt wurde. Es fasst die bisherigen Programme “Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung”, “Gründercoaching Deutschland”, “Turn-Around-Beratung” und “Runder Tisch” zusammen und bietet so die geballte Kompetenz in einem Programm. Existenzgründer, aber auch Geschäftsführer bereits bestehender Unternehmen erhalten dadurch einen staatlichen Zuschuss für Beratungsleistungen. Hierzu zählen unter anderem Beratungen zu organisatorischen, vertrieblichen, wirtschaftlichen, personellen und strukturellen Themen. Aber auch Fragestellungen zum Marketing sowie zur Unternehmensnachfolge sind abgedeckt.
Beratungsförderung
Hierbei werden Beratungsleistungen zu allgemeinen, speziellen und besonderen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen gefördert. Sie erfolgt durch einen Zuschuss zu den Beratungsaufwendungen in Höhe von maximal 1.500 Euro beziehungsweise 75 Prozent der Beraterrechnung. Zu beachten ist, dass man seit mindestens einem Jahr am Markt sein muss und weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz darf 50 Millionen nicht übersteigen, ebenso wie eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro vom Förderprogramm ausschließt. Unterstützt werden die Unternehmer hierbei von versierten Unternehmensberatern, hierfür sorgt allein schon die BAFA selbst, zu deren Hauptaufgaben neben der Wirtschaftsförderung auch die Kontrolle der Wirtschaftsprüferkammer gehört.
Messeprogramm junge innovative Unternehmen
Hierbei handelt es sich um ein sehr spezielles Förderprogramm. Wie der Name bereits vermuten lässt, zielt das BAFA hiermit darauf ab, Existenzgründern bei der Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu unterstützen. Im Bereich der Technologie könnte dies zum Beispiel die Cebit in Hannover sein, die seit Jahren zu den weltweit wichtigsten Elektronik-Messen zählt. Aber auch unbekanntere Trade Fairs, die jedoch branchenrelevant sind, können für eine Förderung durch dieses Programm infrage kommen.
Die Förderungssumme beträgt dabei zwischen 60 und 70 Prozent der vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau.
Förderfähig ist die Teilnahme an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland.
[plz]
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich um ein junges Unternehmen handelt, das nicht länger als zehn Jahre am Markt ist und in seinem Portfolio produkt- und verfahrensmäßige Neuentwicklungen zu bieten hat.
Für die entsprechenden Förderprogramme können sich Existenzgründer online über die Antragsplattform des BAFA bewerben. Im Anschluss an eine eingehende Prüfung erhält man einen Bescheid. Erst anschließend darf ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Rückwirkende Förderungen schließt das BAFA nämlich aus.
Foto: (c) Tatjana Balzer / fotolia.com