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AVGS was Existenzgründer wissen müssen


Ist man arbeitslos und auf der Suche nach einer neuen Festanstellung oder strebt man eine selbstständige Tätigkeit an, gibt es die Option, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) der Arbeitsagentur in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dazu beitragen, die individuellen Fähigkeiten so auszubauen, dass im Anschluss daran die Chancen bei der Jobsuche besser stehen.

AVGS beantragen
Wie kann ich als Gründer AVGS beanspruchen? | Foto:(c) PIRO4D/pixabay.com

Insbesondere wenn man den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, verlangt einem das jede Menge ab. Immerhin geht es hierbei nicht mehr nur darum, die eigenen Fachkenntnisse unter Beweis zu stellen. AVGS Berater erleichtern den Start in die Selbstständigkeit, indem sie alle relevanten Eckpunkte für den Aufbau eines Unternehmens vermitteln.

Kann jeder Existenzgründer ein AVGS Gründer-Coaching in Anspruch nehmen?

Voraussetzung für einen Rechtsanspruch auf einen AVGS ist, dass man bereits länger als sechs Wochen ALG I bezieht. Für folgende Gruppen entscheidet das Jobcenter von Fall zu Fall:

  • ALG-I-Empfänger
  • ALG-II-Empfänger
  • Arbeitsuchende
  • Erwerbsaufstocker
  • Berufsrückkehrer
  • Hochschulabsolventen
  • Personen, die kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder einer Befristung stehen
  • Arbeitslos gemeldete Gründer

Befindet man sich noch in einem Arbeitsverhältnis und möchte es beenden, um im Anschluss daran in die Selbstständigkeit zu starten, steht einem kein AVGS zu.

In welchen Bereichen kann man sich als zukünftiger Gründer coachen lassen?

In erster Linie stehen hier Aufgabengebiete im Fokus, mit denen man als Angestellter in der Regel vorher recht wenig Berührungspunkte hatte. Die Formalien und Rahmenbedingungen bilden die Basis für jede Gründung. Hierbei geht es um Themen wie die Geschäftsform der Unternehmung und um die Gewerbeanmeldung. Wann muss man eigentlich ein Gewerbe anmelden? Trifft dies auf alle Gründer zu? Es handelt sich hierbei um einen sehr theoretischen Themenbereich, in dem Experten-Know-how nicht nur bares Geld sparen, sondern auch die Gründung vom ersten Tag an in die richtigen Bahnen lenken kann.

Für die meisten Jungunternehmer ist es in der Regel deutlich spannender sich mit dem Geschäftsmodell zu beschäftigen. Doch die eigene Begeisterung ist nicht immer der beste Gradmesser, sodass man davon profitieren kann, wenn das Geschäftsmodell vorab auf Herz und Nieren geprüft wird. Damit sind wichtige Grundsteine für den Business- sowie Finanzplan gelegt. Auch wenn die Erstellung vielen eher wie eine unangenehme Pflichterfüllung vorkommt, ist es doch eine sehr gute Möglichkeit für jeden Gründer, sich vor der Realisierung der Geschäftsidee dezidiert damit auseinanderzusetzen.

Stellt sich bei der Erstellung des Finanzplanes heraus, dass es an liquiden Mitteln fehlt, kann ein Coach dahingehend unterstützen, die Augen für Fördermittel oder Zuschüsse zu öffnen. Nicht nur das, sie gehen sogar noch einen Schritt weiter, indem sie wichtige Tipps für die Beantragung von Krediten oder anderen finanziellen Mitteln geben. Hat eine Bank einen Antrag jedoch einmal abgelehnt, braucht man sich keine Hoffnungen zu machen, bald wieder einen stellen zu können.

Um das Produkt oder die angestrebte Dienstleistung der Zielgruppe zu präsentieren, ist eine fundierte Marketingstrategie das A und O. Schließlich bringt die beste Geschäftsidee nichts, wenn keiner davon erfährt. Dementsprechend ist das Marketing ganz wesentlich für den Erfolg eines Business verantwortlich.

Tragen die Marketingaktivitäten erste Früchte und zeigt sich, dass man mit der Geschäftsidee richtig liegt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis man die anfallenden Aufgaben nicht mehr allein bewältigen kann und auf personelle Unterstützung angewiesen ist. Gibt es bestimmte Aspekte, worauf man bei der Einstellung achten muss und was gehört eigentlich alles in ein Arbeitsvertrag rein? Je mehr Menschen in einem Unternehmen tätig sind, desto komplexer wird auch die Buchhaltung. Es ist wichtig, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen, um nicht später, wenn das Business ins Laufen gekommen ist, von derlei Punkten aufgehalten zu werden. Zertifizierte AVGS Berater können Gründer vor Fehlern bewahren und ihnen wichtige Tipps hinsichtlich ihrer Existenzgründung geben, aber auch, wenn es um individuelle Softskills wie zum Beispiel Zeitmanagement geht.

Welche Schulungsinhalte bei einer Gründerberatung besprochen werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Will sich zum Beispiel jemand im Marketingbereich selbstständig machen, gibt es keinen Bedarf an einem Coaching in diesem Bereich. Möglicherweise ist sich dieser Gründer jedoch sehr unsicher, wenn es um strukturelle und Finanzfragen geht. Zeitlich gesehen, sollte man etwa sechs bis acht Wochen für eine Trainingsmaßnahme einplanen.

Wie beantragt man einen AVGS?

Für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wendet man sich direkt an seinen Betreuer bei der Arbeitsagentur. Neben der Antragstellung kann er über die Fördermöglichkeiten informieren. Möchte man das Informationsangebot nicht nutzen, kann man den Antrag auch unkompliziert schriftlich einreichen. Folgende Informationen müssen darin enthalten sein:

  • Kundennummer bei der Agentur für Arbeit
  • Seit wann besteht die Arbeitslosigkeit?
  • Deutlich machen, dass Interesse an einem Gründercoaching besteht, um im Anschluss eine selbstständige Tätigkeit zu ergreifen
  • Bezugnahme auf die Antragstellung des AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT.

Wurde der Antrag bewilligt, sollte man sich zeitnah einen passenden Coach suchen. Hat man nämlich die neue Tätigkeit bereits aufgenommen, ist es für die Nutzung des AVGS zu spät.

Welche Voraussetzungen müssen AVGS Berater erfüllen?

Wer Maßnahmen zur Arbeitsförderung durchführen und eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in Anspruch nehmen möchte, benötigt dafür eine Zulassung. Verantwortlich sind dafür die sogenannten fachkundigen Stellen, die wiederum von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert und überwacht werden.

Foto:(c) PIRO4D/pixabay.com

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