Zu alt fürs Gründen? Von wegen!
27.02.2017Immer mehr junge Menschen wollen ihr eigener Herr sein und ihre innovativen Ideen in die Tat umsetzen. Im digitalen Bereich ist besonders Berlin zum Zentrum des Gründer-Hypes in Deutschland geworden. Immer mehr Jungunternehmer wagen in der Hauptstadt den Sprung in die Selbstständigkeit und versuchen ihre Projekte in die Spur zu bringen. Doch nicht nur junge Menschen sind vom Gründergeist inspiriert: Immer mehr Menschen aus der Generation 50 plus wollen es noch einmal oder genau jetzt wissen und gründen eigene Unternehmen.
Einen besonderen Vorteil gegenüber den Jungen haben sie in puncto Erfahrung. Sie konnten in ihrem (Berufs-)leben bereits vielfältige Kompetenzen erwerben, die bei der erfolgreichen Führung eines Unternehmens unersetzbar sind. Neben dem fachlichen Know-how und den mannigfaltigen Branchenkenntnissen verfügen sie außerdem oft über ein riesiges Netzwerk, das sie sich über viele Jahre aufgebaut haben und das sich bewährt hat. Aus diesen Gründen ist es verständlich, dass gerade ältere Gründer weit weniger anfällig sind für vermeidbare Fehlentscheidungen. Nicht zuletzt spielt natürlich auch das Eigenkapital für eine Unternehmensgründung eine große Rolle dabei, dass die Generation 50 plus leichter ein eigenes Unternehmen etablieren kann, einfach weil das Startkapital bereits vorhanden ist und nicht erst mühsam aufgebracht werden muss. Dennoch sind auch für ältere Gründer spezialisierte Beratungsstellen erste Anlaufstelle, bevor man sich in das Abenteuer stürzt.
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Wichtig ist allerdings, sich bereits frühzeitig auch mit dem Thema der unternehmerischen Nachfolge zu befassen. Spätestens, wenn man einen Kredit beantragt, wird die Bank den Antragsteller mit dieser Frage konfrontieren. Je höher die gewünschte Kreditsumme ist und je älter der Gründer, desto wichtiger ist natürlich die Absicherung für die Bank.
Und auch wer das Rentenalter bereits überschritten hat, kann noch Gründen, denn man darf ohne Einschränkungen zur Rente hinzuverdienen - sofern es sich nicht um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung handelt, wer eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder Knappschaftsleistungen bezieht, darf nur 450 Euro brutto hinzuverdienen.
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