Vorgründungsphase: Zuschüsse zu Beratungen
12.05.2016Im Folgenden stellen wir Ihnen die Vorgründungsprogramme der einzelnen Bundesländer vor, die Existenzgründern Zuschüsse zu Unternehmensberatungen gewähren.
Baden-Württemberg
Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg zusammen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg fördern Existenzgründer, die sich in Baden-Württemberg selbständig machen, d.h. eine gewerbliche oder freiberufliche Existenz in Baden-Württemberg aufbauen wollen mit Beratungsgutscheinen. Der Existenzgründer kann sich mit allen Formen der Existenzgründung selbständig machen, Neugründung, Beteiligung, Franchise, Übernahme etc.
Zuschuss
Je nach Branche und Vorhaben, müssen sich Existenzgründer an unterschiedliche Träger der Gründungsberatung wenden. Der Zuschuss wird an den individuellen Fall angepasst und ist je nach Beratungsschwerpunkt unterschiedlich, im Durchschnitt werden aber zwischen 20-30% der Unternehmensberatungen bezuschusst. Die Tagessätze der Berater liegen unter den normalen Sätzen. Eine Beratung kann um die 10 Tage umfassen. Weitere Informationen finden sie hier.
Ihren Berater in Baden-Württemberg können Sie hier finden.
Bayern
Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
Dieses Förderprogramm wird von den bayerischen IHKs in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie angeboten. Existenzgründer und Unternehmensnachfolger aus Bayern können den Zuschuss zu einer persönlichen Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Ab sofort können Sie sich einen Unternehmensberater Ihrer Wahl aussuchen. Vor Mai 2016 konnten ausschließlich Berater aus der KfW-Beraterbörse herangezogen werden.
Zuschuss
Es werden maximal 70% des Beraterhonorars bezuschusst. Das maximal förderfähige Tageshonorar eines Unternehmensberaters beträgt 800€. Es können 10 Tage à 8 Beraterstunden gefördert werden.
Berlin
Das Programm wird von der ABG Arbeit in Berlin GmbH in Zusammenarbeit mit Ministerium für Arbeit, Intergration und Frauen angeboten. Existenzgründer in Berlin erhalten vollumpfänglich Coachingleistungen in der Vorgründungsphase, wenn sie sich in Berlin im Vollerwerb selbstständig machen wollen oder wenn sie eine selbstständige Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung anstreben. Die Bewerber müssen ein Orientierungsgespräch sowie ein Assessment (4 Tage) durchlaufen, in dem ihre Fähigkeiten und Kenntnisse festgestellt werden. Nur nach einer positiven Empfehlung werden die Förderung sowie das Coaching bewilligt. Die Unternehmensberater müssen bei der ABG gelistet sein.
Es darf noch keine Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde erfolgt sein. Unternehmensberaterleistungen können nur bei den Programmträgern beantragt werden.
Brandenburg
Innovationen brauchen Mut (IbM)
Existenzgründer, die eine innovative Neugründung oder auch ein Unternehmen übernehmen wollen, erhalten Unterstützung. Zur Zielgruppe des Förderprogramms gehören insbesondere Personen, die nach einer beruflichen Karriere eine selbständige Existenz in Brandenburg aufbauen möchten oder aus einer Hochschule heraus gründen. Innovative Gründungen werden nur in bestimmten Handlungsfeldern akzeptiert und die Unternehmensgründung muss im Vollerwerb stattfinden.
Zuschuss
Bremen
Begin24 Bremen Existenzgründungsberatung
Gefördert werden Existenzgründer, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Tätigkeit anstreben oder ein Unternehmen aus diesem Bereich übernehmen mit einem anteiligen Zuschuss zu den Beratungskosten eines Unternehmensberaters. Der Beratungsauftrag wird über die B.E.G.IN-Gründungsleitstelle gestellt und mit dem RKW Bremen durchgeführt.
Der Antragssteller muss eine natürliche Person sein, die sich den Unternehmensberater in Bremen selbst aussuchen kann.
Zuschuss
Die Höhe des Zuschuss liegt bei 80% der in Rechnung gestellten Beratungskosten (pro Tag max. 700€) zuzüglich eine Reisekostenpauschale, insgesamt max. 2800€ pro Antragsteller.
Hessen
Gefördert werden nur natürliche Personen, die sich in Hessen selbständig machen oder ein Unternehmen übernehmen wollen. Die Antragsstellung läuft über das RKW Hessen.
Zuschuss
Das Förderprogramm umfasst 5 Beratungstage, die mit 400€ (teilweise auch 450€) gefördert werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks
Das Land Mecklenburg-Vorpommern (bzw. das LAGUS) fördert Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen mit der Unterstützung des Europäischen Sozialfonds in Form von Bildungschecks. Diese Checks können nicht nur für eine Beratung und Begleitung vor der Gründung eingelöst werden, sondern auch für spezifische Gründungskurse. Der Unternehmensberater muss bei der KfW gelistet sein.
Der Antragssteller muss seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und auch der geplante Sitz des Unternehmens muss hier liegen.Der Antrag auf Förderung ist bei den IHKs und Handwerkskammern des Bundeslandes abzugeben.
Zuschuss
Der Zuschuss beträgt bis zu 80% des Beraterhonorars, für Studenten sogar 90%. Es gibt bis zu 4 Bildungsschecks für Beratung und Begleitung, die insgesamt 6 Monate gültig sind.
Nordrhein-Westfalen
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen vor der Unternehmensgründung mit Zuschüssen. Anträge können Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe stellen, die sich im Haupterwerb selbständig machen möchten. Den Unternehmensberater in NRW können sie sich selbst aussuchen, solange er über die nötige Kompetenz verfügt (entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung).
Zuschuss
Es werden 50% des Tageshonorars bezuschusst, max. jedoch nur 400€/ Tag. Innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung muss der Zuschuss eingelöst werden, insgesamt hat der Antragssteller 4 Tage für Unternehmensberatungen zu Neugründungen und Beteiligungen zur Verfügung und sogar 6 Tagewerke, wenn es sich um eine Betriebsübernahme handelt. Anträge sind an die IHKs oder die LGH zu stellen.
Besonderheiten gibt es für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen. Diese können einen Zuschuss von 80% erhalten, begrenzt auf maximal 400€ zusätzlich pro Tag.
Rheinland-Pfalz
Existenzgründer und Unternehmensnachfolger werden in Rheinland-Pfalz in den Bereichen Industrie, Handel, Tourismus, Handwerk, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe durch Zuschüsse zu externen Beratungskosten unterstützt. Anträge können beim Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz abgegeben werden.
Natürliche Personen vor der Gründung einer selbständigen Existenz sowie natürliche Personen, die im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung gründen, können Anträge auf Förderung stellen. Es muss ein Unternehmensberater sein, der bei der KFW-Beraterbörse gelistet ist.
50% der vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten, max. jedoch 400€ je Tagewerk, werden bezuschusst. Ein Tag umfasst höchstens 8 Beratungsstunden, mindestens 4 Stunden müssen in Anspruch genommen werden. Max. 9 Tage sind förderfähig.
Saarland
Beratungsprogramm des Saarlandes
Existenzgründer, die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe im Saarland selbständig machen wollen, können einen Zuschuss zu Beratungsleistungen beantragen. Die Förderung wird von der saar.is eV der Handwerkskammer des Saarlandes und der Saarländischen Investitionsbank vergeben. Das Beratungsprogramm des Saarlandes besteht aus einem Beratungszuschuss in der Vorgründungsphase. Saar.is ist abwickelnde Stelle für die Förderanträge.
Zuschuss
Die Höhe der Förderung is abhängig vom jeweiligen Beratungsbereich, beträgt aber maximal 400€ pro Tag, und jeder Antragsteller kann 20 Tagewerke in Anspruch nehmen.
Sachsen
Mittelstandsrichtlinie - Gründungsberatung
Anträge für die Gründungsberatung werden bei der IHK, der Handwerkskammer oder dem Landesverband der freien Berufe eingereicht. Das zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben. Die Existenzgründung muss im Haupterwerb erfolgen und bei der Antragsstellung muss ein Gründungs- oder Unternehmenskonzept vorgelegt werden. Den Unternehmensberater in Sachsen kann sich der Antragsteller selbst aussuchen.
Zuschuss
Sachsen-Anhalt
Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)
Es werden von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt natürliche Personen gefördert, die eine wirtschaftliche selbständige, hauptberufliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt aufnehmen wollen oder eine Unternehmensnachfolge antreten. Nach Beginn der Förderung, hat der Existenzgründer 12 Monate Zeit sein Unternehmen zu gründen (/zu übernehmen).
Eine Unternehmensberatung wird bis zu 90% gefördert, max. 600€/Tag, mit 8 Stunden/ Tag. Es gibt keine Obergrenze, was die Tage angeht. Insgesamt sind 6000€ an Beratungsleistungen förderfähig. Der Existenzgründer kann den Unternehmensberater frei wählen.
Thüringen
Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbHThüringen ist Träger dieses Förderprogramms. Existenzgründer können sich Beratungsleistungen in der Vorgrünungsphase bezuschussen lassen. Ein externer Unternehmensberater ihrer Wahl kann das Coaching durchführen, wobei das Handwerk betreffen auch die jeweilige Kammer einspringen kann.
Zuschuss
Den Link zu den einzelnen Förderprogrammen der Träger finden Sie in unserem Artikel Vorgründungsprogramme der Länder!
Der Artikel stellt keine Beratung dar, es wird keine Gewähr für Vollständigkeit übernommen.