Markenschutz für Existenzgründer in Deutschland
02.09.2016__plzbox__
Was ist eine Marke?
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Verbraucher oder Endabnehmer können die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von anderen Unternehmen ohne Verwechslungsgefahr dank der Marke eindeutig unterscheiden. Die Marke entscheidet somit auch über die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmers/ Unternehmens.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber der Marke, das alleinige Recht, die Marke für seine Waren/ und oder Dienstleistungen zu benutzen. Wenn andere Unternehmen sein Markenrecht verletzten, kann der Markeninhaber gegen sie Unterlassungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings können Marken auch gekauft und verkauft werden oder der Inhaber kann Dritten ein Nutzungsrecht gegen eine Lizenzgebühr einräumen.
Wo und wie kann man eine Marke anmelden?
Gründe eine Marke rechtlich schützen zu lassen, gibt es viele. In erster Linie dient die Marke der Unterscheidung von der Konkurrenz und der Wiedererkennbarkeit des Herstellers gegenüber Kunden und Verbrauchern. Mit der Marke kann sich der Unternehmer ein Image aufbauen und den Wert des Unternehmens steigern, was bei Finanzierungspartnern gut ankommt. Wichtig zu nennen ist auch, dass mit der Eintragung der Marke die dazugehörige Internet-Domain mitabgesichert ist!
Schützbar ist die Marke allerdings nur wenn Unterscheidungseignung besteht. Im Anmeldeverfahren wird nicht geprüft, ob ältere Marken- bzw. Kennzeichen Dritter in identischer oder ähnlicher Form bereits existieren und der Eintragung somit entgegenstehen. Es kann also passieren, dass die Marke aufgrund älterer Rechte seitens des DPMA wieder gelöscht wird.
Das ist aber nicht so schwerwiegend. Viel schlimmer wird es, vor allem für den Existenzgründer, der noch am Anfang seiner Tätigkeit steht, wenn Dritte sich in ihrem Markenrecht verletzt sehen und Abmahnungen schicken. Auch können Klagen vor Zivilgerichten aufgrund von Markenrechtsverletzungen drohen. Dies kann schnell, sehr teuer werden. Einer Markenanmeldung muss also immer eine umfassende Markenrecherche vorangehen. Auch nachdem die Marke erfolgreich eingetragen wurde, ist es sinnvoll diese regelmäßig zu überwachen und notfalls rechtzeitig verteidigen zu können. Nach der Veröffentlichung im elektronischen Markenblatt, haben Sie 3 Monate Zeit Widerspruch gegen eine neue Marke einzulegen.
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Umfassende Markenrecherche sinnvoll
Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt vom deutschen Patent- und Markenamt DPMA.
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