In drei Schritten eine UG gründen


Eine der ersten Fragen, die man sich als Gründer stellen sollte, ist die Frage nach der Unternehmensform. Während viele dabei zu allererst an die GmbH denken, erfreut sich die UG hierzulande wachsender Beliebtheit.

UG gründen- Tipps | Foto:(c)StartupStockPhotos/pixabay.com


In der Vergangenheit wichen viele Jungunternehmer auf die englische Unternehmensform Limited aus, weil hierbei - im Unterschied zur GmbH - nicht so eine hohe Stammeinlage erforderlich ist. Diesen Weg brauchen heutige Gründer allerdings nicht mehr zu gehen, da ihnen mit der UG beziehungsweise Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH ein eben solches Pendant zur Verfügung gestellt wurde. In der Theorie genügt bereits ein Euro für deren Gründung.

Hat man sich für die UG als Firmierung entschieden, sind folgende Schritte erforderlich:

1. Klärung der Startvoraussetzungen: Ein Unternehmen gründet sich nicht nebenbei. Es gibt viele Entscheidungen zu treffen, ehe es endlich an die operative Umsetzung gehen kann. Will man allein oder im Team gründen? Möchte man sich gleichberechtigte Partner ist Boot holen, stellt sich natürlich die Frage nach geeigneten Personalien. Wer soll in welchem Rahmen beteiligt werden? Wie viele Geschäftsführer soll es geben und wer diese Rolle(n) ausfüllen? Je genauer die Rahmenbedingungen definiert werden, desto weniger Unstimmigkeiten gibt es später.

Unabhängig von den individuellen Gündungsvorstellungen, gibt es aber auch Branchen, in denen man nicht ohne Weiteres ein Business öffnen darf. Will man zum Beispiel gastronomisch durchstarten, müssen für den Restaurantbetrieb gewisse Bedingungen erfüllt und Genehmigungen eingeholt werden. Da die bürokratischen Abläufe hierzulande gerne mal etwas länger dauern, sollte man zur Einholung der entsprechenden Dokumente und Genehmigungen von vornherein einen großzügigen zeitlichen Puffer einkalkulieren.

2. Beurkundung durch den Notar: Gründet man allein, gestaltet sich der gesamte Ablauf sehr einfach. Man füllt das Musterprotokoll aus, das von einem Notar beurkundet wird. Dieses Protokoll dient als Ersatz des Gesellschaftervertrages und kommt insbesondere für Alleingründer sowie für die Gründung einer Mini GmbH mit bis zu drei Gesellschaftern infrage. Allerdings kann hierbei nur ein Geschäftsführer bestellt werden. Bei Gründungen mit mehreren Gründern ist dieses Protokoll relativ ungünstig, da es nicht auf die speziellen Erfordernisse angepasst werden kann. Gerade diese Flexibilität ist jedoch sehr wichtig, sodass es sinnvoller ist, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Besonders ambitionierte Gründer trauen sich das Aufsetzen eines solchen Vertrages selbst zu, dennoch ist davon abzuraten. Man sollte einen Anwalt konsultieren, der nicht nur objektiver an die Angelegenheit herangeht, sondern auch die nötigen juristischen Feinheiten kennt, um einen solchen Vertrag rechtssicher aufzusetzen.

Wie beim Musterprotokoll ist es auch beim Gesellschaftervertrag erforderlich, diesen von einem Notar beurkunden zu lassen. Dafür ist die Teilnahme aller Gesellschafter an dem Termin nötig, da alle den Gesellschaftervertrag vor der Beurkundung unterschreiben müssen. Optimalerweise werden bei diesem Termin dann auch gleich die Geschäftsführer bestellt, denn auch hierfür ist die Unterstützung eines Notars unerlässlich. Nun trägt die Unternehmung den Titel "UG in Gründung".

3. Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung der Stammeinlage:
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos braucht die Bank der Wahl den unterschriebenen Gesellschaftervertrag, in dem zum Beispiel auch festgehalten ist, wie hoch die Stammeinlage aller Gesellschafter ist. Auch wenn dafür bereits ein Euro genügen würde, sollte man mehr Geld einzahlen. Kommen die ersten Rechnungen auf die UG zu, können diese nicht bezahlt werden und das in der Gründung befindliche Unternehmen ist pleite, ehe es überhaupt seine Arbeit aufgenommen hat. Wie bei dem Notartermin, müssen auch zur Eröffnung des Geschäftskontos alle Gesellschafter anwesend sein.

Der Nachweis darüber, dass die Stammeinlage eingezahlt wurde, ist für den Notar die Grundlage, um die Unternehmergesellschaft beim Handelsregister anzumelden. Die Abwicklung erfolgt binnen weniger Tage über das zuständige Amtsgericht.

So viel kostet die Gründung einer Mini GmbH

Wie bei der Gründung einer GmbH müssen selbstverständlich auch bei der Gründung einer UG alle Beteiligten bezahlt werden. Hinsichtlich der Amtsgerichtskosten unterscheiden sich die GmbH und UG nicht voneinander. In beiden Fällen sind 150 Euro zu zahlen. Weitere entstehende Kosten richten sich bei der UG nach verschiedenen Faktoren. Die Höhe der Stammeinlage entscheidet maßgeblich über die für den Notar zu zahlende Gebühr. Und auch die Zahl der Gesellschafter selbst spielt bei der Kostenermittlung eine Rolle. Beauftragt man einen Anwalt zum Aufsetzen des Gesellschaftervertrags, verursacht dies höhere Kosten als die Nutzung eines Musterprotokolls. Man kann davon ausgehen, dass die Kosten im mittleren dreistelligen Bereich und damit unter denen für eine GmbH-Gründung liegen. Mit den Set-up-Kosten ist es allerdings nicht getan, da direkt im Anschluss an die Gründung eine Eröffnungsbilanz fällig ist und Mitgliedsgebühren an die IHK oder HWK gezahlt werden müssen.

Ob die Gründung einer UG sinnvoll ist oder man sich vielleicht doch besser für eine GmbH entscheiden sollte, kann man als Neu-Gründer oft nicht richtig einschätzen. Mit professioneller Unterstützung lässt sich von vornherein die richtige Unternehmensform ermitteln und beispielsweise auch in Erfahrung bringen, ob eine Gründung allein oder im Team zielführender ist.

Unternehmensberater, die sich mit diesen Fragen auskennen, findet man mit wenigen Klicks auf UnternehmensberaterScout. Man gibt den individuellen Bedarf an, worauf sich dann Berater bewerben, die Experten auf diesem Fachgebiet sind und einem bestmöglich helfen können.

Foto:(c)StartupStockPhotos/pixabay.com

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