In drei Schritten eine UG gründen
05.02.2021Hat man sich für die UG als Firmierung entschieden, sind folgende Schritte erforderlich:
1. Klärung der Startvoraussetzungen: Ein Unternehmen gründet sich nicht nebenbei. Es gibt viele Entscheidungen zu treffen, ehe es endlich an die operative Umsetzung gehen kann. Will man allein oder im Team gründen? Möchte man sich gleichberechtigte Partner ist Boot holen, stellt sich natürlich die Frage nach geeigneten Personalien. Wer soll in welchem Rahmen beteiligt werden? Wie viele Geschäftsführer soll es geben und wer diese Rolle(n) ausfüllen? Je genauer die Rahmenbedingungen definiert werden, desto weniger Unstimmigkeiten gibt es später.
2. Beurkundung durch den Notar: Gründet man allein, gestaltet sich der gesamte Ablauf sehr einfach. Man füllt das Musterprotokoll aus, das von einem Notar beurkundet wird. Dieses Protokoll dient als Ersatz des Gesellschaftervertrages und kommt insbesondere für Alleingründer sowie für die Gründung einer Mini GmbH mit bis zu drei Gesellschaftern infrage. Allerdings kann hierbei nur ein Geschäftsführer bestellt werden. Bei Gründungen mit mehreren Gründern ist dieses Protokoll relativ ungünstig, da es nicht auf die speziellen Erfordernisse angepasst werden kann. Gerade diese Flexibilität ist jedoch sehr wichtig, sodass es sinnvoller ist, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Besonders ambitionierte Gründer trauen sich das Aufsetzen eines solchen Vertrages selbst zu, dennoch ist davon abzuraten. Man sollte einen Anwalt konsultieren, der nicht nur objektiver an die Angelegenheit herangeht, sondern auch die nötigen juristischen Feinheiten kennt, um einen solchen Vertrag rechtssicher aufzusetzen.
Wie beim Musterprotokoll ist es auch beim Gesellschaftervertrag erforderlich, diesen von einem Notar beurkunden zu lassen. Dafür ist die Teilnahme aller Gesellschafter an dem Termin nötig, da alle den Gesellschaftervertrag vor der Beurkundung unterschreiben müssen. Optimalerweise werden bei diesem Termin dann auch gleich die Geschäftsführer bestellt, denn auch hierfür ist die Unterstützung eines Notars unerlässlich. Nun trägt die Unternehmung den Titel "UG in Gründung".
3. Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung der Stammeinlage: Für die Eröffnung eines Geschäftskontos braucht die Bank der Wahl den unterschriebenen Gesellschaftervertrag, in dem zum Beispiel auch festgehalten ist, wie hoch die Stammeinlage aller Gesellschafter ist. Auch wenn dafür bereits ein Euro genügen würde, sollte man mehr Geld einzahlen. Kommen die ersten Rechnungen auf die UG zu, können diese nicht bezahlt werden und das in der Gründung befindliche Unternehmen ist pleite, ehe es überhaupt seine Arbeit aufgenommen hat. Wie bei dem Notartermin, müssen auch zur Eröffnung des Geschäftskontos alle Gesellschafter anwesend sein.
Der Nachweis darüber, dass die Stammeinlage eingezahlt wurde, ist für den Notar die Grundlage, um die Unternehmergesellschaft beim Handelsregister anzumelden. Die Abwicklung erfolgt binnen weniger Tage über das zuständige Amtsgericht.