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Gründen im Handwerk - mit oder ohne Meisterbrief ? Teil 2


Doch warum ist bei einigen Handwerksberufen ein Meisterbrief vonnöten, um einen eigenen Betrieb zu gründen und bei anderen wiederum nicht? Generell wird der Meisterbrief bei -gefahrgeneigten und ausbildungsintensiven Tätigkeiten- zwingend vorausgesetzt.

Welcher Handwerksberuf ist zulassungspflichtig | Foto: (c) TiBine/pixabay.com

Damit gemeint sind schlicht und einfach Berufe, bei denen man in erhöhtem Maße auf eine sachgemäße Ausführung achten muss, da ansonsten Gefahren für Gesundheit und Leben für sich selbst, Angestellte oder Kunden drohen. Der Gesetzgeber will also durch diese Einschränkung erreichen, dass entsprechende Berufe nur von den Personen ausgeübt werden, die ihr Handwerk "verstehen" und dies nachweisen können - nämlich durch die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung. Wer eine Meisterprüfung abgelegt hat, wird in die Handwerksrolle seines Bezirks eingetragen, die die Handwerkskammer vorhält.

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Ausnahmeregelungen sind allerdings unter bestimmten Auflagen möglich. Selbstverständlich ist für jedes Handwerk eine spezifische Prüfung abzulegen - ein Friseurmeister darf schließlich keine Bäckerei eröffnen - es sei denn, er legt auch hierfür die Prüfung ab. Abschlüsse staatlich geprüfter Techniker und Ingenieure werden der Meisterprüfung als äquivalent angesehen. Auch Gesellen, die mindestens sechs Jahre Berufserfahrung vorweisen können und mehr als vier Jahre in leitender Position gearbeitet haben, können einen Rechtsanspruch darauf geltend machen, ein zulassungspflichtiges Handwerk als Unternehmen auszugründen.

Fällt eine Tätigkeit nicht unter die in Anlage A aufgeführten zulassungspflichtigen Handwerke, kann ein Gründer eine entsprechende Firma ohne einen Meisterbrief - natürlich aber mit der fachlichen Eignung, die man durch eine einschlägige Ausbildung erlangt hat - gründen. Ebenfalls ist es möglich, innerhalb des Betriebes verschiedene zulassungsfreie Gewerke anbieten, wie zum Beispiel Estrich- und Fliesenlegen. Zulassungsfreie Handwerke beziehungsweise handwerksähnliche Gewerbe werden in einem entsprechenden Verzeichnis der Handwerkskammer geführt.

Foto: (c) TiBine/pixabay.com

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