Fördermittel vom Arbeitsamt: Das Einstiegsgeld


Von der Agentur für Arbeit gibt es zwei Förderungen für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Bezieht man Arbeitslosengeld I kann man mit dem so genannten Gründungszuschuss durchstarten. Bezieher von Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II können mit dem Einstiegsgeld eine ähnliche Förderung beantragen.

Im Jahr 2014 haben sich 4717 Gründer mit dem Einstiegsgeld selbstständig aus deEinstiegsgeld vom Arbeitsamt als Förderung | Foto: (c)  aytuncoylum / Fotolia.comr Arbeitslosigkeit gemacht. Seit 2010 sind die Zahlen stark rückläufig, im Vergleich zu 2013 ist das ein Minus von 19,7%. Dabei hat der Gründungszuschuss im selben Zeitraum ein Plus von 9,4% verzeichnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Bezieher von ALG II: nach §16b SGB II geregelt
  • Förderdauer: Das Einstiegsgeld wird für maximal 2 Jahre gezahlt
  • Einzelfallbemessung: ALGII + Wohnungszuschuss+ Monatlicher Grundbetrag (max. 50%) + evtl. Ergänzungsbetrag
  • Förderhöhe und Dauer von Sachbearbeiter bestimmt
  • Neben dem Lebensunterhalt kann auch ein Zuschuss/Darlehen für Beschaffung von Sachmitteln bewilligt werden (bis 5000€)
  • Ein Teil des Gewinns kann einbehalten werden (ca. 160€)
  • Businessplan, Lebenslauf wie bei Gründungszuschuss
  • Voraussetzung: Hauptberufliche selbstständige Tätigkeit, mindestens 15 Wochenstunden


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    Was ist das Einstiegsgeld?

    Das Einstiegsgeld nach §16b SGB II ist der Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die sichselbstständig machen. Das Einstiegsgeld ist wie der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung des Arbeitsamtes, es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf das Einstiegsgeld. Auf Grundlage der jeweiligen Umstände des Einzelfalles wird geprüft, ob eine Gewährung von Einstiegsgeld in Betracht kommt.

    Das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung zur Förderung der Existenzgründung bzw. zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit für Bezieher von ALGII. Es handelt sich um eine Subvention, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausgezahlt. Neben dem Einstiegsgeld können auch zusätzlich für die Beschaffung von Sachgütern auch Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen erhalten werden.

    Wer kann es beantragen? Voraussetzungen

    Wichtig!!!

    Grundsätzlich sind sämtliche Personen förderungsfähig und bekommen Einstiegsgeld, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 7ff SGB II erfüllen und somit berechtigt sind, Hartz-IV-Leistungen geltend zu machen. Das Einstiegsgeld ist für ALG II Bezieher, sowie alle, die aus ALGI herausgefallen sind oder nie einen Arbeitslosengeldanspruch hatten (z.b. Mütter, Studenten).

    Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum ALG II beantragt werden:

    • wenn der Empfänger sich selbstständig macht und seine Tätigkeit als Hauptberuf ausübt (mindestens 15 Wochenstunden)
    • Der Antragssteller muss seine Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen: es werden die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die persönliche Eignung geprüft (sonst Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder eine Existenzgründungskurs)
    • Der Antragssteller braucht einen qualifizierten Businessplan und einen Lebenslauf

    Höhe und Dauer


    Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf der Grundlage Ihres monatlichen Regelbedarfs (ALG II Bezugs) errechnet. Die Entscheidung über die Dauer und Höhe des Einstiegsgeldes liegt bei Ihrem Fallmanager:
    • Maximal 24 Monate (erster Bewilligungszeitraum meist 6 Mon.-1 Jahr)
    • Abhängig von ALGII Bezug, Dauer Arbeitslosigkeit und Größe des Haushaltes, sowie andere persönliche Umstände.
    • Entscheidung über Höhe und Dauer liegen beim Fallmanager.
    • Zusätzlicher Zuschuss und/oder Darlehen von max. 5000€ für Anschaffung von Sachgütern möglich.
    • Prinzipiell erhalten Existenzgründer mit Einstiegsgeld üblicherweise 50% der Arbeitslosengeld-II-Regelleistung (2016: 404 EUR) als Zuschuss, also rund 202 EUR im Monat.
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    Außerdem wird weiterhin Wohnung + ALG II Regelleistung (Hartz IV) bezahlt und zusätzlich können ca. 160€ aus dem Unternehmensgewinn behalten werden.
    Da ALG II Empfänger oftmals Langzeitarbeitslose sind, die wenig bis gar keine Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben, bietet das Einstiegsgeld einen guten finanziellen Anreiz für die Gründung einer Existenz mit Zuschuss vom Staat. Sofern man nicht mehr Kosten als Umsatz macht, ist das Ganze risikolos. Zusätzlich ist der Empfänger weiterhin in der gesetzlichen Kranken, Renten- und Pflegeversicherung versichert - bezahlt als Zuschuss vom Arbeitsamt. Das Einstiegsgeld gehört nicht zum Einkommen und muss nicht versteuert werden.

    Weitere Infos

    Das Einstiegsgeld wird regelmäßig überprüft, der Zuschuss kann sogar an die Bedürfnisse angepasst werden. Der Empfänger muss jeden Monat seine Einnahme-Überschussrechnung zur Kontrolle des Gewinns vorlegen. Auch die Unternehmensentwicklung muss monatlich dokumentiert werden. Dies wird jedoch je nach Amt und Gründungsvorhaben unterschiedlich gehandhabt.
    Zu beachten ist, dass das Arbeitsamt Gewinne mit dem laufenden Einstiegsgeld verrechnet. Grundlage dafür ist die monatliche Abgabe der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Wenn Sie einen Monat viel Gewinn erzielen, erhalten sie für den nachfolgenden Monat keinen Zuschuss. Für das Arbeitsamt zählen nur die tatsächlichen Geldzu- und abflüsse im laufenden Monat. Das kann in bestimmten Fällen, wo Kosten in einem Monat anfallen und Umsätze erst im folgenden Monat zu Liquiditätsproblemen führen.

    Hier kann es sehr hilfreich sein, einen Unternehmensberater an seiner Seite zu wissen. Denn er kann Ihnen mit einem monatlichen Liquiditätsplan unter die Arme greifen. Lassen Sie sich nicht nur beim Antrag auf Einstiegsgeld unterstützen, sondern durch das gesamte Vorhaben begleiten. Denn eine sorgfältige Planung entscheidet über das Gelingen Ihrer Existenzgründung!

    Was kann ein Unternehmensberater für Sie tun?

    Der Antrag auf Einstiegsgeld ist formlos bei ihrem persönlichen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit zu stellen. Der Antrag wird NACH der Existenzgründung mit einer Steuernummer, als Selbständiger und einem Businessplan mit einer überzeugenden Unternehmensidee sowie einem tragfähigen Unternehmensvorhaben gestellt. Der Businessplan sollte, wie auch schon beim Gründungszuschuss, beinhalten: Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf. Ein kompetenter Unternehmensberater kann diese Unterlagen mit Ihnen zusammen erstellen.

    Beratungskosten können im Rahmen der Gewinn/Verlust - Rechnung abgesetzt werden und schmälern den Gewinn. So bezahlt praktisch die Arbeitsagentur den Unternehmensberater mit! Machen Sie sich gleich auf die Suche nach Ihrem Existenzgründungsberater in Ihrer Region! Gleich hier auf UnternehmensberaterScout.

    Informationsstand: Januar 2016
    Foto: (c) aytuncoylum / Fotolia.com
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