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EXIST-Gründerstipendium: Gründung aus der Uni


Junge, innovative Unternehmen sind ein wichtiger Bestandteil der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Mit dem Förderprogramm 'EXIST-Existenzgründungen aus der Wissenschaft' unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit dem Ziel Forschungsergebnisse konsequenter aus der Wissenschaft in innovative Produktideen umzusetzen.

Das EXIST-Gründerstipendium ermöglicht es Studenten, Absolventen und wissenschaftlichen Mitarbeitern sich direkt aus der Hochschule selbständig zu machen. Bewerben können sich Gründer jederzeit. Antragsteller ist die Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die Bewerbung ist an den Projektträger Jülich zu richten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Studenten, die mindestens die Hälfte des Studiums hinter sich haben
  • Und auch für wissenschaftliche Mitarbeiter und Absolventen, bis zu 5 Jahre nach Studienabschluss
  • Absolventen jeder Nationalität können Gründungsförderung beantragen, wenn sie ihr Vorhaben mit einer deutschen Hochschule realisieren
  • Gründerteams bis zu 3 Personen
  • Für technische Produkt-oder Prozessinnovationen oder eine innovative Dienstleistung
  • Bei Antragsstellung darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein
  • Mentor an der Uni/Hochschule muss gegeben sein, der das Vorhaben fachlich betreut
  • Konkrete Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans
  • Förderung: Stipendium zur monatlichen Sicherung des Lebensunterhaltes Zuschüsse für Sachmittel und Förderung von Beratungsleistungen (Unternehmensberatung) + kostenfreie Arbeitsräume an der Hochschule
  • Dauer: bis zu 12 Monate

Das EXIST-Gründerstipendium bietet eine erste Finanzierung für die Gründungsphase. Das Stipendium gibt den Gründern die Chance, ihre Geschäftsidee ein Jahr lang ohne finanzielle Nöte zu entwickeln, erste Kunden zu gewinnen sowie erste Umsätze zu erzielen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Status der Gründer.
Folgende Beträge werden gezahlt:

  • Monatliche Stipendien für den/die Gründer: 3.000€ für Promovierte, 2.500€ für Absolventen und Absolventinnen, Technischer Mitarbeiter 2000€, 1000€ für Studierende
  • Zuschüsse für Sachmittel: bei Einzelgründungen bis zu 10.000 €, bei Teamgründungen bis zu max. 30.000 €
  • Förderung von Beratungsleistungen von Unternehmensberatern bis zu 5.000 €
  • Zuschuss von 100€ pro Kind/Monat
  • kostenfreier Arbeitsraum sowie Benutzung der Werkstätten, Laboratorien, Rechenzentren und sonstigen Einrichtungen der Hochschule

In der Antragstellung muss klargestellt werden, dass die Gründung und die innovative Geschäftsidee ausdrücklich auf wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnissen basiert, die während der Tätigkeit oder Ausbildung an der Hochschule erworben wurden. Bei der Prüfung der Anträge sind nicht nur die Innovationshöhe der Geschäftsidee wichtig, sondern auch die Marktchancen und die Kompetenzen der Bewerber, die spezifische Branchenkenntnisse und erste Kontakte zum Markt mitbringen von Bedeutung.

Stand: 10.2016

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