In dem zweiten Teil über die möglichen Wege in die Selbständigkeit, werden die Gründungsformen des Franchise, die Beteiligung sowie die Nachfolge eines bestehendes Unternehmens behandelt. Welche Gründungsform für Sie die Richtige ist, entscheiden Sie selbst. Vor-und Nachteile, sowie auch Risiken der Gründungsformen werden vorgestellt. Ratsam ist es, wenn Sie sich bei der Entscheidung und den ersten Schritten von einem Unternehmensberater unterstützen lassen, der Sie im Detail auf die von Ihnen gewählte Form Ihrer Existenzgründung vorbereiten kann.
Franchise
Franchising bietet die Möglichkeit, sich mit einer fremden und markterprobten Idee selbstständig zu machen. Eine Franchise-Gründung kann das Unternehmensrisiko erheblich senken, da Sie auf ein bestehendes Geschäftskonzept von einem Franchise-Geber zurückgreifen. Auf diesem Weg können Sie mit der bewährten Geschäftsidee direkt durchstarten, denn Sie als Franchise-Nehmer verkaufen die Produkte und Dienstleistungen des Franchise-Gebers gegen eine sogenannte Franchise-Gebühr.
Sie "mieten" als selbständiger Unternehmer somit ein Geschäftskonzept, können auf das Know-How und die Erfahrung des Franchise-Gebers zurückgreifen. Das Risiko ist relativ gering, die Sicherheit für einen Erfolg ist größer als bei der Neugründung. In der Regel unterstützt der Franchise-Geber Sie auch mit Schulungen und Anleitungen beim Aufbau Ihres Geschäfts. Sie übernehmen den Namen, die Marke und auch das
Marketing. Er bringt wichtige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start mit, wie Markttest, Marktforschung oder auch Kalkulationshilfen und bietet laufend geschäftlichen Beistand, Beratung, Werbung und Ausbildung.
Der Weg in die berufliche Selbstständigkeit ist durch den Franchise-Vertrag relativ festgelegt und kaum beeinflussbar. Ihr Entscheidungsspielraum ist zwar eingeschränkt, jedoch trägt der Franchise-Geber das größte Risiko und bietet eine Art Sicherheitsnetz. Franchise ist die Gründungsform mit der geringsten Insolvenzquote Den Franchise-Nehmern wird das vollständige Unternehmenskonzept als Franchise-Handbuch zur Verfügung gestellt, Einzelheiten des Vertrages werden hier aufgeführt und das Geschäftskonzept detailliert beschrieben. Geeignete Franchise-Partner in Ihrer Region, können Sie beim Deutschen Franchise-Verband erfragen.
Die Unternehmensbeteiligung
Wer die finanziellen Mittel, jedoch keine passende Idee für ein eigenes Unternehmen hat, kann sich an einem neuen oder bestehenden Unternehmen beteiligen. Eine Beteiligung an einem Unternehmen bedeutet, dass eine Person Anteile an dem Unternehmen erwirbt. Wenn Sie sich für eine Beteiligung entscheiden, erlangen Sie nicht nur die Möglichkeit auf die Unternehmenspolitik Einfluss zu nehmen, Sie haben auch Anspruch auf einen Teil des Gewinns. Allerdings tragen Sie auch das Risiko bei negativem Residualerfolg. Durch die Kapitalbindung erwerben Sie dafür an Personen- oder Kapitalgesellschaften Gesellschaftsrechte. Häufig suchen Gründer oder auch Startups Personen, die Ihnen mit Geld und eventuell sogar Erfahrung unter die Arme greifen. Es gibt stille und offene Beteiligungen. Unabhängig von der Beteiligungsform ist es vor allem wichtig, etwa die Produkte/Dienstleistungen sowie die finanzielle Lage des Unternehmens durch
Experten beurteilen zu lassen.
Unternehmensnachfolge
Es muss nicht immer eine
Neugründung sein. Sie können auch ein bestehendes und funktionierendes Unternehmen als Nachfolger übernehmen und weiterführen. Viele, vor allem familiengeführte Unternehmen haben Probleme, einen Nachfolger für die Leitung ihres Unternehmens zu finden. Der Hauptvorteil ist: Sie fangen nicht von Null an, sondern übernehmen einen laufenden Betrieb, der bereits am Markt etabliert ist und eingearbeitete Mitarbeiter hat. Sie erzielen vom ersten Tag an Umsatz. Bei einer Unternehmensnachfolge sollten Sie sich die betriebswirtschaftliche Zahlen aus der Vergangenheit genau ansehen, insbesondere müssen Sie die finanzielle Lage des Unternehmens in Augenschein nehmen. Der wesentliche Unterschied zu einer Unternehmensübernahme ist, dass die Nachfolge freiwillig erfolgt und durch den Altinhaber bzw. die Gesellschafter initiert wird. Weiterführende Informationen zur Unternehmensnachfolge und ihren Besonderheiten finden Sie in diesem
Magazin-Artikel.
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