Betriebsrat bringt nicht nur Arbeitnehmern Vorteile
31.08.2020- Müssen Unternehmen einem Betriebsrat zustimmen?
- Was sind die Aufgaben eines Betriebsrates?
- Konstruktive Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Betriebsrat
Lange galt N26 als das deutsche Vorzeige-Start-up. Mit dem Wunsch der Belegschaft nach einem Betriebsrat, hat sich das Unternehmen allerdings alles andere als in ein positives Licht gesetzt. Während die Geschäftsführung anfangs die Gründung eine Betriebsrates als Selbstverständlichkeit begrüßte, sollte seine Gründung nur kurze Zeit später vehement unterbunden werden.
Als Gründe dafür gab man an, dass die Vertrauenskultur durch einen Betriebsrat zerstört und eine solch etablierte Institution zu einem Tech-Start-up nicht passen würde. Doch aller Widerstand nutzte nichts, sodass die Geschäftsführung schließlich doch einlenken musste. Der PR-Gau war da und hat die Menschen erahnen lassen, dass der schöne Schein trügt und hinter den Kulissen des Fin-tech-Unternehmens nicht alles so strahlend ist, wie es nach außen wirkt.
Offenbar war die Furcht vor der Interessenvertretung der Arbeitgeber so groß, dass die positiven Effekte eines Betriebsrates vollkommen übersehen wurden. Denn auch Arbeitgeber können von einem Betriebsrat profitieren. Es hat sich gezeigt, dass in Unternehmen mit einem Betriebsrat das Lohnniveau höher ist und damit auch eine überdurchschnittliche Produktivität einhergeht. Die Mitarbeiter sind insgesamt zufriedener, weil sie sich und ihre Bedürfnisse besser wahrgenommen fühlen, was dazu beiträgt, dass die Personalfluktuation wesentlich geringer als bei vergleichbaren Unternehmen ohne Betriebsrat ist.
Müssen Unternehmen einem Betriebsrat zustimmen?
Unabhängig von der Größe eines Unternehmens oder Konzerns besteht seitens des Unternehmers keine Pflicht zur Einrichtung eines Betriebsrates. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen sie den Wunsch der Arbeitnehmer nach einem Betriebsrat nicht ablehnen dürfen. Laut § 1 Abs. 1 BetrVG darf ein Betriebsrat gegründet werden, wenn -in der Regel mindestens fünf? ständig wahlberichtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt sind. Hierfür werden alle Beschäftigten gezählt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG) - also auch Auszubildende, beurlaubte Mitarbeiter, Teilzeitkräfte, Beschäftigte in Elternzeit und Altersteilzeit. Indessen sind leitende Angestellte sowohl von der aktiven als auch von der passiven Wahl ausgeschlossen. Des Weiteren müssen von den fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern mindestens drei wählbar sein. Das sind sie nur dann, wenn ihreBetriebszugehörigkeit länger als sechs Monate andauert.
Arbeitnehmer, die sich für die Betriebsratswahl aufstellen wollen, sollten sich vorher bewusst machen, dass, auch wenn sie für ihre Leistungen im Sinne des Betriebsrates freigestellt werden, diese Arbeit nicht vergütet wird. Es handelt es sich um ein Ehrenamt, welches neben zahlreichen Rechten unter anderen auch die Pflicht mit sich bringt, Fort- und Weiterbildungen zu machen. In diesem Rahmen sollen sie sich das nötige Rechtswissen aneignen, um die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich vertreten und sie auch bei personellen Belangen beraten zu können.
Was sind die Aufgaben eines Betriebsrates?
Einzelnen Mitarbeitern fällt es mitunter schwer, ihre eigenen Bedürfnisse gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Zu groß ist die Angst vor einem Jobverlust oder aber im Ansehen des Chefs möglicherweise zu sinken. Ziel des Betriebsrates ist es, die Interessen aller Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Um dies zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass er darüber wacht, ob die Normen und Vorschriften des gesamten Geschäftsbetriebes eingehalten werden. Laut § 80 BetrVG ist es Aufgabe des Betriebsrates, sich um diese Themen zu kümmern:- Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen:
- Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern.
- Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern.
- Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken. Zudem hat er die betreffenden Arbeitnehmer über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten.
- Eingliederung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern.
- Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen und mit dieser zur Förderung der Belange der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer eng zusammenzuarbeiten; er kann von der Jugend- und Auszubildendenvertretung Vorschläge und Stellungnahmen anfordern.
- Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern.
- Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen.
- Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern.
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
Konstruktive Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Betriebsrat
Mit diesen Aufgaben und diversen Rechten ausgestattet, ist der Betriebsrat in der Lage, die Angestellten vor einer Willkür bei Entscheidungen des Arbeitgebers zu schützen. Was Arbeitnehmer jedoch als Willkür der Geschäftsleitung betrachten, mag diese zum Beispiel als strategische Neuausrichtung einschätzen. Dass zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung in der Regel jede Menge Diskussionsbedarf besteht und dieser nicht selten Auseinandersetzungen nach sich zieht, überrascht nicht. Damit jedoch nicht jede Fragestellung von einem Gericht geklärt werden muss, sind sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat zu einer konstruktiven Zusammenarbeit im Sinne der Arbeitgeber aufgerufen.Sollte die Gründung eines Betriebsrates im eigenen Unternehmen eine Rolle spielen, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit einem Unternehmensberater darüber auszutauschen, um nicht ähnliche Fehler zu machen, wie die Geschäftsführung der Online-Bank. Erfahrene Berater findet man online auf UnternehmensberaterSocut.