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ERP-Kapital für Gründung von der KfW


Die KfW Mittelstandsbank bietet mit dem ERP Kapital für Gründung (Programm 058) ein gefördertes Nachrang-Darlehen für Existenzgründer, Selbständige und kleine Firmen an, die sich vor der Gründung befinden bzw. noch keine drei Jahre am Markt sind. Der maximale förderfähige Betrag pro Antragsteller umfasst 500.000 €. Die Förderung spiegelt sich in dem niedrigen Zins wider, der meist deutlich niedriger ist als bei einem klassischen Bankdarlehen.

Außerdem gewährt die KfW der durchleitenden Geschäftsbank eine 100-prozentige Haftungsfreistellung. Beim ERP-Kapital für Gründung handelt es sich um ein ERP-Kapital von der KfW | stockpics/ Fotolia.comNachrang-Darlehen. Die Darlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion. Das Nachrangdarlehen wird als "Hilfe zur Selbsthilfe" nur gewährt, wenn ohne dieses Darlehen die Durchführung des Vorhabens wegen einer zu geringen Basis an haftendem Kapital wesentlich erschwert würde.

Was ist das ERP-Kapital für Gründung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachrangdarlehen der KfW Bank für Existenzgründer und Unternehmer
  • ab 0,40 % Sollzins (unabhängig von Sicherheiten- und Risikobeurteilung)
  • Für Existenzgründer im Haupterwerb
  • Für KMU nach der EU-Definition
  • Antragsteller müssen natürliche Personen sein
  • bis zu 500.000€ pro Antragsteller, 100% des Kreditbetrags werden ausgezahlt
  • leichter Zugang zum Kredit durch 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank
  • durch Eigenkapital-Charakter gute Grundlage für weitere Kredite
  • Laufzeit: 15 Jahre, vergünstigter Festzinssatz die ersten 10 Jahre (Tilgung beginnt nach 7 Jahren)
  • mindestens 10 % eigene Mittel erforderlich, (bzw. 15% alte Länder, ohne Berlin)
  • Produktnummer 058

Wer wird gefördert?

Das ERP-Kapital für Gründung ist für folgende Antragsteller vorgesehen:
  • Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ( bis zu 3 Jahre nach der Gründung) mit Sitz in Deutschland
  • Geschäftsführer, die sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen wollen

Zusätzlich muss die Existenzgründung als Haupterwerb erfolgen!! Antragsteller des Förderprogramms müssen natürliche Personen sein!

Wichtig!!

Nicht gefördert werden Unternehmen, die Sie im vorläufigen Nebenerwerb führen. Auch große Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Das ERP-Kapital für Gründung ist nur Unternehmen vorbehalten, die die Kriterien der EU-Definition für KMU erfüllen.

Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit dürfen höchsten drei Jahre vergangen sein. Unternehmen, die Ihre Geschäftstätigkeit vor mehr als 3 Jahren aufgenommen haben, werden mit anderen KFW-Krediten, wie dem Unternehmerkredit (037/047) gefördert.

Auch Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden (Sanierungsfälle im Sinne des EU-Rechts), Unternehmen die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind, sind von der Förderung mit dem ERP-Kapital für Gründung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Von der KfW mitfinanziert werden:
  • Grundstücke, Gebäude, Bau-Nebenkosten
  • Material-, Waren-, und Ersatzteillager
  • Sachanlange-Investitionen (bspw. Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenstände)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Erwerb eines Unternehmens, einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von Asset Deals
  • Extern erworbene Beratungsdienstleistungen
  • Kosten für erste Messteilnahmen
Die Vorhaben müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

Bei den Vorhaben muss es sich um betriebsnotwendige Investitionen in Deutschland handeln, die dem Unternehmens-/Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen. Außerdem müssen die Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Eigenmittel müssen vorhanden sein. In den alten Bundesländern (ohne Berlin) sind das 15% Eigenmittel der förderfähigen Kosten. Weiterhin muss der Antragsteller über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen und eine hinreichend unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzen.

Die KfW bietet der durchleitenden Bank eine vollständige Haftungsfreistellung für die gesamte Kreditlaufzeit an.

Wichtig!!

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners sowie
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
  • Die Mittel dieses Programms können grundsätzlich mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermittelnkombiniert werden, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die relevanten EU-Beihilfegrenzen!

    Der Unternehmensberater als wertvolle Unterstützung im Antragstellungsprozess

    Die Kreditanträge werden bei der Hausbank gestellt, VOR dem Beginn des Vorhabens. Die Formulare für das ERP-Kapital für Gründung können Sie hier auf der Seite der KfW-Bankdownloaden.

    Holen Sie sich für die Antragstellung Unterstützung in Form eines Unternehmensberaters, der auf die Beschaffung von Fördermitteln spezialisiert ist! Er prüft die Voraussetzungen für den ERP-Kredit, stellt Ihnen eine Eignung aus, dass sie über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen (fachliche Stellungnahme) und bereitet die Bankgespräche mit Ihnen vor. Weiterhin hilft er Ihnen bei der Erstellung der nötigen Dokumente, die Sie bei der Bank einreichen müssen. Hierzu zählen z.B ein aussagekräftiger Businessplan, Eigenkapitalnachweis, evtl. Jahresabschlüsse. Ein Unternehmensberater von UnternehmensberaterScout ist eine wertvolle Hilfe im gesamten Antragstellungsprozess und ermöglicht Ihnen einen reibungslosen Ablauf. Finden Sie gleich hier Ihren Unternehmensberater!

    Informationsstand: Oktober 2016

    Foto: stockpics/ Fotolia.com
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